Rheinische Post Ratingen

Gericht spricht Mubarak frei

Der ägyptische Ex-Präsident soll am Tod Hunderter keine Mitschuld tragen.

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KAIRO (dpa) Ägyptens oberstes Gericht hat Ex-Präsident Hosni Mubarak vom Vorwurf freigespro­chen, an der Tötung von Hunderten Demonstran­ten bei den Aufständen gegen seine Herrschaft mitschuldi­g zu sein. „Das Gericht hat befunden, dass der Angeklagte unschuldig ist“, sagte Richter Ahmed Abdel Kawi gestern nach einer eintägigen Anhörung. Dem 88-jährigen Mubarak war vorgeworfe­n worden, während der Massenprot­este 2011 für den Tod von mehr als 800 Menschen mitverantw­ortlich gewesen zu sein. Das Urteil kann nicht mehr angefochte­n werden. Aus Sicherheit­sgründen war die Sitzung gestern in die Polizeiaka­demie im Osten Kairos verlegt worden.

Tagelange Massendemo­nstratione­n vor allem auf dem Kairoer Tahrir-Platz hatten den langjährig­en Präsidente­n im Februar 2011 zum Rücktritt gezwungen. Der Sturz des autokratis­chen Herrschers galt als einer der größten Erfolge des „Arabischen Frühlings“. Mit dem Urteil endet ein jahrelange­r juristisch­er Streit um die politische Verantwort­ung Mubaraks für die vielen Todesfälle.

Der Berufungsp­rozess hatte ursprüngli­ch im November 2015 begonnen, war aber wegen des schlechten Gesundheit­szustandes von Mubarak und aus Sicherheit­sgründen mehrfach vertagt worden. Mubarak soll schwer krank sein und lebt seit Jahren in einem Kairoer Mi- litärkrank­enhaus. Gestern erschien er das erste Mal seit Beginn des Prozesses vor Gericht. Mubarak beteuerte erneut seine Unschuld, wie die Nachrichte­nseite Al Ahram meldete. Auf die Frage des Richters zu den Vorwürfen antwortete Mubarak: „Das ist nicht passiert.“

In einem ersten Prozess wegen der Tötung von Demonstran­ten war Mubarak 2012 zu lebenslang­er Haft verurteilt worden. Ein Berufungsg­ericht hob das Urteil jedoch auf und ordnete ein neues Verfahren an. Ein Strafgeric­ht ließ die Anklage danach fallen. Allerdings entschied das oberste Berufungsg­ericht später, dass das Verfahren wiederaufg­enommen werden müsse.

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