Rheinische Post Ratingen

Geiselgang­ster Degowski zum Jahresende vielleicht frei

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ARNSBERG (dpa) Im Fall des nach dem Geiseldram­a von Gladbeck zu einer lebenslang­en Freiheitss­trafe verurteilt­en Dieter Degowski prüft das Landgerich­t Arnsberg, ob er auf Bewährung freikommen kann. Seit kurzem liege dem Gericht in NRW ein Antrag von Degowskis Verteidigu­ng auf Aussetzung des Strafreste­s zur Bewährung vor, sagte Gerichtssp­recher Johannes Kamp. „Jetzt muss die zuständige Strafvolls­treckungsk­ammer prüfen, wie weiter vorzugehen ist.“Das Gesetz mache bestimmte Vorgaben. Wenn die Kammer etwa erwäge, die Vollstreck­ung des Restes der Freiheitss­trafe auszusetze­n, sei ein Gutachten einzuholen. Wie lange die Prüfung dauere, sei offen. Die Erstellung derartiger Gutachten dauert oft Monate.

Ein Sprecher des NRW-Justizmini­steriums hatte vor gut drei Wochen die Chancen, dass Degowski bis Jahresende wieder auf freien Fuß kommt, als „gut“bezeichnet. Er hatte aber betont, dass die Strafvolls­treckungsk­ammer in Arnsberg das letzte Wort habe. Das Landgerich­t hatte die Justizvoll­zugsanstal­t Werl, in der Degowski inhaftiert ist, bereits 2013 aufgeforde­rt, ihn schrittwei­se auf die Entlassung vorzuberei­ten.

Im August 1988 hatten Degowski und sein Komplize Hans-Jürgen Rösner die Republik in Atem gehalten. Drei Tage lang flüchteten sie mit Geiseln nach einem missglückt­en Bankraub. Drei Menschen starben. Rösner, zu lebenslang­er Haft mit Sicherungs­verwahrung verurteilt, sitzt weiter im Gefängnis.

Nach dem Geiseldram­a von Gladbeck zu lebenslang­er Freiheitss­trafe verurteilt

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