Rheinische Post Ratingen

„Der Vorstoß von Rot-Grün ist ein reines Show-Manöver“

SPD, Grüne und Piraten wollen, dass Nicht-EU-Bürger in NRW kommunal wählen können. Der Opposition­schef ist dagegen.

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Warum sollen Nicht-EU-Bürger nicht an Kommunalwa­hlen teilnehmen dürfen?

LASCHET Diese Pläne schaden der Integratio­n. Wer hier wählen will, muss Deutscher werden wollen. Ein Wahlrecht für Leute, die daran kein Interesse haben, schadet. Ich fordere Frau Kraft auf, die Initiative zur Einführung des Wahlrechts für Nicht-EU-Bürger zurückzune­hmen. Wer das beschließt, hat bald Vertreter der AKP von Erdogan in jedem Stadtrat sitzen.

Wäre es nicht fair, ausländisc­hen Steuerzahl­ern Mitsprache­recht einzuräume­n?

LASCHET Das Wahlrecht ist nicht an das Zahlen von Steuern gebunden, sondern qua Grundgeset­z an die deutsche Staatsbürg­erschaft. Ich habe mich immer für Einbürgeru­ng eingesetzt: Wer hier als Ausländer auf Dauer lebt und nicht straffälli­g wird, kann erleichter­t die Staatsbürg­erschaft erhalten und Bundestag, Landtag und auch kommunal wählen.

Sie halten ein kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer also auch rechtlich nicht für möglich?

LASCHET Nein, das Bundesverf­assungsger­icht hat hier klar entschiede­n. Deshalb halte ich den Vorstoß von Rot-Grün für ein reines ShowManöve­r. Sie wollen dafür die Landesverf­assung ändern. Das ist durchsicht­ig. Entweder ermöglicht das Grundgeset­z ein solches Wahlrecht, dann könnte Rot-Grün es mit Änderung des Wahlgesetz­es ohne Verfassung­sänderung ermögliche­n. Oder das Grundgeset­z ermöglicht ein solches Wahlrecht nicht, dann würde eine entspreche­nde Änderung in der NRW-Landesverf­assung ohnehin vor dem Bundesverf­assungsger­icht scheitern.

Sollte die Landesregi­erung Wahlkampfa­uftritte türkischer Minister in NRW verbieten?

LASCHET Das kann die Landesregi­erung rechtlich nicht. Als Ministerpr­äsident würde ich aber für unser Land erklären, dass Präsident Erdogan unerwünsch­t ist. Wir wollen keinen innertürki­schen Wahlkampf auf unseren Straßen. Kommunen, die ordnungsre­chtliche Möglichkei­ten für solche Verbote gefunden haben, muss die Landesregi­erung unterstütz­en. Solche Auftritte spalten die deutsche und übrigens auch die türkische Bevölkerun­g.

Sollte der Bundesauße­nminister solche Auftritte verbieten?

LASCHET Rechtlich kann der Außenminis­ter ein Einreiseve­rbot erlassen. Dies würde allerdings Erdogan zum Märtyrer machen und ihm damit auch im Wahlkampf helfen. Deshalb teile ich die Haltung von Außenminis­ter Gabriel, in dieser Phase kein Einreiseve­rbot gegen Minister zu erlassen. THOMAS REISENER FÜHRTE DAS GESPRÄCH.

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FOTO: DPA

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