Was darf der Chef und was darf er nicht?
Ob Überstunden oder Anrufe auf dem Diensthandy: Rechtlicher Rahmen und die Realität in Düsseldorfer Firmen klaffen auseinander. Vertreter von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite geben Auskunft.
Über das, was Vorgesetzte wirklich dürfen, und was in der alltäglichen Praxis Realtität ist, liegt ein grauer Schleier der Ungewissheit. Viele Mitarbeiter machen für ihre Chefs Dinge, die rein rechtlich so nicht zulässig sind. Wir sprachen mit der Geschäftsführerin der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, Stephanie Peifer als Repräsentantin der Arbeitnehmerseite und dem Personalvorstand der Rheinbahn, Klaus Klar als Vertreter der Arbeitgeber. Wie viele Stunden muss ein Mitarbeiter arbeiten? Die Regelungen dazu sind ziemlich eindeutig. „Acht Stunden sind grundsätzlich die Obergrenze, zehn dürfen es in Ausnahmefällen sein. Mehr nicht“, sagt die Verdi-Chefin. Und auch bei den zehn Stunden gibt es noch Einschränkungen. „Die Zehn-StundenTage dürfen nicht dazu führen, dass die Arbeitszeit im Durchschnitt höher als acht Stunden täglich ist“, sagt Peifer. Das alles regelt das Arbeitzeitgesetz. Tarifverträge können die Arbeitszeiten aber je nach Branche weiter einschränken. Rheinbahn-Vorstand Klaus Klar betont, dass heute, anders als noch vor 20 oder mehr Jahren, sehr strikt auf die Einhaltung der Höchstarbeitszeit geachtet werde. „Besonders bei den Fahrern ist das aus Gründen der Sicherheit heute ein absolutes Muss“, sagt Klar. zen wie dem Schützenfest oder nach Sturm Ela etwa haben die Mitarbeiter der Rheinbahn freiwillig mehr gearbeitet“sagt Klar. Welche Ruhezeiten sind Pflicht? Wer aus welchen Gründen auch immer etwa abends bis 23 Uhr gearbeitet hat, muss gesetzlich morgens nicht früher als um 10 Uhr wieder mit der Arbeit beginnen. „Denn elf Stunden Ruhezeit sind vorgeschrieben“, sagt Gewerkschafterin Peifer. Wie viel Pause ist geregelt? Wer sechs Stunden arbeitet am Tag, hat das Recht auf mindestens eine 30minütige Pause. Bei einem NeunStunden-Tag besteht Anrecht auf eine 45-minütige Pause, die nur in Ausnahmefällen auf mehrere kürzere Pausen verteilt werden darf. Außerdem gilt: „Die Pause muss feststehen, Uhrzeit und Dauer. Auf Zuruf zu sagen, gerade ist kein Kunde im Geschäft, nimm jetzt Deine Pause“, ist nicht zulässig, sagt Peifer. Die kurze Erholung ist Gesetz. Darf der Chef anrufen, wenn man Feierabend oder Urlaub hat? „Klar darf er anrufen, man muss aber nicht drangehen“, sagt Peifer. Wer seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit erledigt hat, hat Feierabend und sein Soll geleistet. „Im Urlaub sollte man sein Handy vielleicht ausschalten“, sagt Peifer. Da gilt das gleiche, und zwar ausdrücklich auch beim Diensthandy.