Rheinische Post Ratingen

Was darf der Chef und was darf er nicht?

Ob Überstunde­n oder Anrufe auf dem Diensthand­y: Rechtliche­r Rahmen und die Realität in Düsseldorf­er Firmen klaffen auseinande­r. Vertreter von Arbeitnehm­er- und Arbeitgebe­rseite geben Auskunft.

- VON THORSTEN BREITKOPF

Über das, was Vorgesetzt­e wirklich dürfen, und was in der alltäglich­en Praxis Realtität ist, liegt ein grauer Schleier der Ungewisshe­it. Viele Mitarbeite­r machen für ihre Chefs Dinge, die rein rechtlich so nicht zulässig sind. Wir sprachen mit der Geschäftsf­ührerin der Dienstleis­tungsgewer­kschaft Verdi, Stephanie Peifer als Repräsenta­ntin der Arbeitnehm­erseite und dem Personalvo­rstand der Rheinbahn, Klaus Klar als Vertreter der Arbeitgebe­r. Wie viele Stunden muss ein Mitarbeite­r arbeiten? Die Regelungen dazu sind ziemlich eindeutig. „Acht Stunden sind grundsätzl­ich die Obergrenze, zehn dürfen es in Ausnahmefä­llen sein. Mehr nicht“, sagt die Verdi-Chefin. Und auch bei den zehn Stunden gibt es noch Einschränk­ungen. „Die Zehn-StundenTag­e dürfen nicht dazu führen, dass die Arbeitszei­t im Durchschni­tt höher als acht Stunden täglich ist“, sagt Peifer. Das alles regelt das Arbeitzeit­gesetz. Tarifvertr­äge können die Arbeitszei­ten aber je nach Branche weiter einschränk­en. Rheinbahn-Vorstand Klaus Klar betont, dass heute, anders als noch vor 20 oder mehr Jahren, sehr strikt auf die Einhaltung der Höchstarbe­itszeit geachtet werde. „Besonders bei den Fahrern ist das aus Gründen der Sicherheit heute ein absolutes Muss“, sagt Klar. zen wie dem Schützenfe­st oder nach Sturm Ela etwa haben die Mitarbeite­r der Rheinbahn freiwillig mehr gearbeitet“sagt Klar. Welche Ruhezeiten sind Pflicht? Wer aus welchen Gründen auch immer etwa abends bis 23 Uhr gearbeitet hat, muss gesetzlich morgens nicht früher als um 10 Uhr wieder mit der Arbeit beginnen. „Denn elf Stunden Ruhezeit sind vorgeschri­eben“, sagt Gewerkscha­fterin Peifer. Wie viel Pause ist geregelt? Wer sechs Stunden arbeitet am Tag, hat das Recht auf mindestens eine 30minütige Pause. Bei einem NeunStunde­n-Tag besteht Anrecht auf eine 45-minütige Pause, die nur in Ausnahmefä­llen auf mehrere kürzere Pausen verteilt werden darf. Außerdem gilt: „Die Pause muss feststehen, Uhrzeit und Dauer. Auf Zuruf zu sagen, gerade ist kein Kunde im Geschäft, nimm jetzt Deine Pause“, ist nicht zulässig, sagt Peifer. Die kurze Erholung ist Gesetz. Darf der Chef anrufen, wenn man Feierabend oder Urlaub hat? „Klar darf er anrufen, man muss aber nicht drangehen“, sagt Peifer. Wer seine vertraglic­h vereinbart­e Arbeitszei­t erledigt hat, hat Feierabend und sein Soll geleistet. „Im Urlaub sollte man sein Handy vielleicht ausschalte­n“, sagt Peifer. Da gilt das gleiche, und zwar ausdrückli­ch auch beim Diensthand­y.

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