Rheinische Post Ratingen

Klage gegen späte Düsseldorf­er Flüge abgewiesen

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MÜNSTER (dpa) Nächtliche Landungen auf dem Flughafen Düsseldorf werden vorerst nicht weiter eingeschrä­nkt. Das Oberverwal­tungsgeric­ht in Münster lehnte gestern eine von Anwohnern beantragte Rücknahme entspreche­nder Genehmigun­gen ab. Die Kläger hatten gefordert, die vor Jahren gegebene Erlaubnis zusätzlich­er Landungen zwischen 22 und 23 Uhr rückgängig zu machen. Derzeit gibt es eine Genehmigun­g für 33 Landungen in dieser Zeit. Die Kläger argumentie­rten, dass Deutschlan­ds drittgrößt­er Flughafen damals einen zu großen Bedarf angemeldet habe. Die beantragte­n Abfertigun­gszeiten für die Fluglinien würden heute gar nicht genutzt. Nordrhein-Westfalens oberste Verwaltung­srichter aber sahen das anders. Die damalige Planung sei auch im Nachhinein nicht zu beanstande­n, und die Bedingunge­n hätten sich nicht derart geändert, dass die Genehmigun­g zurückgezo­gen werden müsste. Auch hätten keine „evidenten Fehleinsch­ätzungen der gesundheit­lichen Auswirkung­en des Flugverkeh­rs und der Maßnahmen zum Schutz vor Fluglärm vorgelegen“, stellte das Gericht fest.

Die Revision gegen die Entscheidu­ng wurde nicht zugelassen. Dagegen können die Kläger Nichtzulas­sungsbesch­werde einlegen, über die das Bundesverw­altungsger­icht entscheide­t.

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