Vertrauen verloren
Zu „Die Enteignung der Betriebsrentner“(RP vom 11. März): Leider haben Sie überhaupt nicht auf das Verbot der Rückwirkung hingewiesen. Das Rückwirkungsverbot ist ein Grundsatz des Vertrauens in unsere Rechtsprechung. Dieser Grundsatz wurde hier gebrochen, um dem Staat zusätzliche Gelder zu beschaffen. Duch diesen Vorgang habe ich mein Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat vollkommen verloren, denn hier bewahrheitet sich mal wieder, wenn der Staat klamm ist, holt er sich das Geld ohne Rücksicht auf Rechtsgrundsätze beim machtlosen Bürger. Ich habe u. a. deshalb meinen 14 Mitarbeitern dringend empfohlen, sich nicht auf staatliche Versprechen zu verlassen, denn dann wird man sogar mit dem Segen des BVG betrogen. Meine eigene Vorsorge habe ich deshalb nicht im Bereich der deutschen Rechtsprechung angelegt. Franz Josef Herbertz per Mail Zu „Die Enteignung der Betriebsrentner“(RP vom 11. März): Ärgernis Krankenkassenbeiträge für Renten und Kapitalanlagen. Es freut mich, dass dieses Thema noch einmal aktuell zur Sprache kommt. Den meisten wird diese Unverschämtheit aus dem Jahre 2004 ja erst gewiss, wenn es sie selber betrifft. Politiker lassen sich von Lobbyisten (ver)kaufen und beschließen nicht nur für Neuverträge, sondern auch für lange bestehende Kapitalanlagen, Krankenkassenbeiträge zu erheben. Neukunden könnten sich ja noch darauf einstellen – und lassen dann eh die Finger davon. Aber das bei Altsparern seit Jahrzehnten eingeplante Kapital, das sowieso schon durch den Zinsverlust auf den selber erwirtschafteten Teil abgeschmolzen ist, noch einmal mit Kranken- und Pflegebeiträgen zu belasten, schlägt dem Fass den Boden aus. Auch wenn kaum noch eine Möglichkeit der Rückabwicklung besteht, rate ich allen Betroffenen, sich der Petition des Deutschen Bundestag mit der Nummer Petition 48.867 anzuschließen. Diese wohl allerletzte Möglichkeit ist bis heute noch nicht vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestag entschieden. Jürgen Fallasch 40595 Düsseldorf ungerecht empfunden. Festzustellen ist, dass diese Art der Verteilung, die keinen Raum für eine sinnvolle Ermessensentscheidung der Gymnasien lässt, Folge der „Klagegesellschaft“ist, also von den Eltern selber herbeigeführt wurde. Wenn Schulen Faktoren wie Wohnortnähe, Note, Verteilung Jungen/Mädchen, Verteilung uneingeschränkte/ eingeschränkte Empfehlung in ihre Entscheidung einfließen lassen sollen, dann wird es immer Spielraum zwischen unterschiedlichen Entscheidungen geben. Wer den Schulen diesen Spielraum nicht zugesteht und dann wegen angeblich falscher Ermessensentscheidung gegen diese vor Gericht zieht, der torpediert das gesamte Vergabesystem. Schulen können weder mit den Kosten noch mit der Unsicherheit bei der Verteilung leben, die sich durch solche Klagen ergeben. Also wählen sie den einzig sicheren, da unangreifbaren Weg: das Los. Wer dies nicht will, muss Ermessensent- scheidungen der Schulen dem Klageweg entziehen oder diesen auf offensichtliche und grob falsche Entscheidungen begrenzen. Jan Werner 40239 Düsseldorf Den Streit mit der Türkei um Auftritte türkischer Minister in Deutschland lösen wir ganz einfach: Alle türkischen Minister, die in Deutschland für Erdogan Werbung machen möchten, sind herzlich eingeladen. Wir möchten aber keine Einseitigkeit. Sie sollten verpflichtet werden, einen Oppositionellen mitzubringen, der gegen die Pläne Erdogans ist, und mit diesem gemeinsam öffentlich diskutieren. Helmut Dürrfeld Ratingen