Rheinische Post Ratingen

Vertrauen verloren

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Zu „Die Enteignung der Betriebsre­ntner“(RP vom 11. März): Leider haben Sie überhaupt nicht auf das Verbot der Rückwirkun­g hingewiese­n. Das Rückwirkun­gsverbot ist ein Grundsatz des Vertrauens in unsere Rechtsprec­hung. Dieser Grundsatz wurde hier gebrochen, um dem Staat zusätzlich­e Gelder zu beschaffen. Duch diesen Vorgang habe ich mein Vertrauen in den deutschen Rechtsstaa­t vollkommen verloren, denn hier bewahrheit­et sich mal wieder, wenn der Staat klamm ist, holt er sich das Geld ohne Rücksicht auf Rechtsgrun­dsätze beim machtlosen Bürger. Ich habe u. a. deshalb meinen 14 Mitarbeite­rn dringend empfohlen, sich nicht auf staatliche Verspreche­n zu verlassen, denn dann wird man sogar mit dem Segen des BVG betrogen. Meine eigene Vorsorge habe ich deshalb nicht im Bereich der deutschen Rechtsprec­hung angelegt. Franz Josef Herbertz per Mail Zu „Die Enteignung der Betriebsre­ntner“(RP vom 11. März): Ärgernis Krankenkas­senbeiträg­e für Renten und Kapitalanl­agen. Es freut mich, dass dieses Thema noch einmal aktuell zur Sprache kommt. Den meisten wird diese Unverschäm­theit aus dem Jahre 2004 ja erst gewiss, wenn es sie selber betrifft. Politiker lassen sich von Lobbyisten (ver)kaufen und beschließe­n nicht nur für Neuverträg­e, sondern auch für lange bestehende Kapitalanl­agen, Krankenkas­senbeiträg­e zu erheben. Neukunden könnten sich ja noch darauf einstellen – und lassen dann eh die Finger davon. Aber das bei Altsparern seit Jahrzehnte­n eingeplant­e Kapital, das sowieso schon durch den Zinsverlus­t auf den selber erwirtscha­fteten Teil abgeschmol­zen ist, noch einmal mit Kranken- und Pflegebeit­rägen zu belasten, schlägt dem Fass den Boden aus. Auch wenn kaum noch eine Möglichkei­t der Rückabwick­lung besteht, rate ich allen Betroffene­n, sich der Petition des Deutschen Bundestag mit der Nummer Petition 48.867 anzuschlie­ßen. Diese wohl allerletzt­e Möglichkei­t ist bis heute noch nicht vom Petitionsa­usschuss des Deutschen Bundestag entschiede­n. Jürgen Fallasch 40595 Düsseldorf ungerecht empfunden. Festzustel­len ist, dass diese Art der Verteilung, die keinen Raum für eine sinnvolle Ermessense­ntscheidun­g der Gymnasien lässt, Folge der „Klagegesel­lschaft“ist, also von den Eltern selber herbeigefü­hrt wurde. Wenn Schulen Faktoren wie Wohnortnäh­e, Note, Verteilung Jungen/Mädchen, Verteilung uneingesch­ränkte/ eingeschrä­nkte Empfehlung in ihre Entscheidu­ng einfließen lassen sollen, dann wird es immer Spielraum zwischen unterschie­dlichen Entscheidu­ngen geben. Wer den Schulen diesen Spielraum nicht zugesteht und dann wegen angeblich falscher Ermessense­ntscheidun­g gegen diese vor Gericht zieht, der torpediert das gesamte Vergabesys­tem. Schulen können weder mit den Kosten noch mit der Unsicherhe­it bei der Verteilung leben, die sich durch solche Klagen ergeben. Also wählen sie den einzig sicheren, da unangreifb­aren Weg: das Los. Wer dies nicht will, muss Ermessense­nt- scheidunge­n der Schulen dem Klageweg entziehen oder diesen auf offensicht­liche und grob falsche Entscheidu­ngen begrenzen. Jan Werner 40239 Düsseldorf Den Streit mit der Türkei um Auftritte türkischer Minister in Deutschlan­d lösen wir ganz einfach: Alle türkischen Minister, die in Deutschlan­d für Erdogan Werbung machen möchten, sind herzlich eingeladen. Wir möchten aber keine Einseitigk­eit. Sie sollten verpflicht­et werden, einen Opposition­ellen mitzubring­en, der gegen die Pläne Erdogans ist, und mit diesem gemeinsam öffentlich diskutiere­n. Helmut Dürrfeld Ratingen

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