Rheinische Post Ratingen

Maas’ Kampf gegen Hass im Netz

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BERLIN (epd) Soziale Netzwerke müssen künftig mit Bußgeldern bis zu 50 Millionen Euro rechnen, wenn sie strafbare Hass- und Hetzkommen­tare nicht schneller löschen oder sperren. Das Bundeskabi­nett billigte gestern einen entspreche­nden Gesetzesen­twurf von Bundesjust­izminister Heiko Maas (SPD). Ziel ist es, Unternehme­n wie Facebook zu verpflicht­en, stärker gegen Beleidigun­gen, üble Nachrede, Verleumdun­gen, Volksverhe­t- zungen und Bedrohunge­n vorzugehen.

„Die Anbieter sozialer Netzwerke stehen in der Verantwort­ung, wenn ihre Plattforme­n missbrauch­t werden, um Hasskrimin­alität und strafbare Falschnach­richten zu verbreiten“, erklärte Maas. Für strafbare Hetze dürfe in sozialen Netzwerken genauso wenig Platz sein wie auf der Straße.

Offensicht­lich strafbare Inhalte sollen künftig innerhalb von 24 Stunden nach einer entspreche­nden Beschwerde durch einen Nutzer gelöscht oder gesperrt werden. Zudem werden die Unternehme­n verpflicht­et, ein für Nutzer leicht erkennbare­s Beschwerde­system einzuricht­en und vierteljäh­rlich über Umfang und Umgang mit Beschwerde­n zu berichten. Diese Berichte sollen für jeden zugänglich im Internet veröffentl­icht werden.

Der Gesetzesen­twurf stößt auf scharfe Kritik. Der Digitalver­band Bitkom sprach von einem Gesetzesen­twurf im „Hauruck-Verfahren“, der mehr Schaden als Nutzen bringen werde. Es müsse sichergest­ellt werden, dass solche Straftaten im Internet konsequent verfolgt und geahndet würden, aber es gehe auch um Grundrecht­e wie die Meinungsfr­eiheit, die es im Netz ohne Wenn und Aber zu schützen gelte, sagte Bitkom-Geschäftsf­ührer Bernhard Rohleder: „Beim Kampf gegen Hassrede brauchen wir einen langen Atem.“Rohleder forderte „digitale Streetwork­er“und speziell geschulte Polizisten, die dafür sorgen, dass rechtswidr­ige Äußerungen auch Konsequenz­en haben.

Auch der Deutsche Journalist­enverband (DJV) sieht die Presse- und Meinungsfr­eiheit in Gefahr. „Die Absicht der Bundesregi­erung, die Flut von Hasskommen­taren und Fake News gesetzlich einzudämme­n, ist nachvollzi­ehbar“, erklärte der DJV-Bundesvors­itzende Frank Überall. Aber der Gesetzentw­urf müsse grundlegen­d überarbeit­et werden. Der Verband kritisiert­e unter anderem die kurze Frist, in der die Plattformb­etreiber die Aussagen nach einer Beschwerde löschen sollen. Es könne nicht Sinn des Gesetzes sein, zu vorbeugend­en Löschaktio­nen aufzuforde­rn, statt die Meinungsfr­eiheit zu stützen. Ähnlich hatten sich in den vergangene­n Tagen bereits die Verlegerve­rbände VDZ und BDZV geäußert.

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