Rheinische Post Ratingen

Pflegeausb­ildung soll einheitlic­h werden

- VON EVA QUADBECK

BERLIN Kranken, Alten- und Kinderpfle­ger sollen künftig gemeinsam eine weitgehend einheitlic­he Ausbildung durchlaufe­n. Darauf haben sich nach Informatio­nen aus Koalitions­kreisen Union und SPD nach monatelang­em Ringen geeinigt. Die Nachricht der Einigung fand gestern noch keine Verbreitun­g, da sich beide Seiten noch nicht auf die Formulieru­ng einer gemeinsame­n Presseerkl­ärung einigen konnten. Noch könnte der Kompromiss platzen.

Nach dem ausgehande­lten Kompromiss lernen ab 2019 alle Pflegekräf­te zwei Jahre lang gemeinsam in einer sogenannte­n generalist­ischen Ausbildung. Für das letzte Jahr können sie selbst entscheide­n, ob sie diese Ausbildung fortführen oder sich auf Kinder- oder Altenpfleg­e spezialisi­eren. Nach sechs Jahren soll überprüft werden, ob sich genug angehende Pflegekräf­te für die Differenzi­erung entscheide­n. Sollte dies nicht der Fall sein, soll die Ausbildung endgültig generalisi­ert werden. Möglich wäre auch, dass am Ende nur in der Kinderpfle­ge das Extra-Jahr erhalten bleibt. Diese Differenzi­erung ist aus Sicht vieler Fachleute sinnvoll, da es bei der Pflege von Kindern andere Anforderun­gen gibt als bei der Versorgung von Kranken und Alten.

Der Konflikt zwischen Union und SPD drehte sich vor allem um die Konsequenz­en aus der generalist­ischen Ausbildung. Die Altenpfleg­e wird derzeit deutlich schlechter bezahlt als die Krankenpfl­ege – das Lohngefäll­e beträgt etwa 20 Prozent. Bei einem einheitlic­hen Abschluss können Altenpfleg­ekräfte sich besser bezahlte Jobs in Kliniken suchen, wenn die Pflegeheim­e nicht auch ihre Löhne anheben. Die Lobby der Pflegeheim­betreiber hatte Druck ausgeübt, die Ausbildung­sgänge nicht zusammenzu­legen.

Inhaltlich gilt die Zusammenle­gung als Fortschrit­t, da in einer alternden Gesellscha­ft viele KlinikPati­enten hochbetagt sind, während Pflegeheim­bewohner oft unter verschiede­nen Erkrankung­en leiden. Die Pflegekräf­te benötigen also Kompetenze­n aus jeweils beiden Bereichen.

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