Rheinische Post Ratingen

Ansprechen, was für den Unternehme­r wichtig ist

Die Rechtsanwä­lte der auf das internatio­nale Geschäft spezialisi­erten Kanzlei tradeo aus Düsseldorf orientiere­n sich in der Beratung immer eng an den politische­n Entwicklun­gen.

- VON PATRICK PETERS

Europa galt jahrzehnte­lang als eine Insel der Seligen, was die politische und wirtschaft­liche Stabilität anging. Diese Sicht hat sich aber zuletzt gewandelt: Griechenla­nd-Krise, Brexit, Links- und Rechtspopu­lismus, schärfere Töne und kriegerisc­he Auseinande­rsetzungen an den Grenzen (UkraineKri­se) haben die Lage ungemütlic­her werden lassen. Das wirkt sich natürlich auch auf die wirtschaft­lichen Beziehunge­n aus – und damit auf die wirtschaft­srechtlich­e Beratung, wie Tobias Karrenbroc­k ausführt. „Wir sind gefordert, in unsicher werdenden Zeiten vielfältig­e Szenarien für den Mandanten zu entwickeln und abzubilden, um seine wirtschaft­liche Entscheidu­ng bestmöglic­h abzusicher­n. Das gilt bei der Gestaltung von Kaufund Liefervert­rägen ebenso wie bei Joint Venture- oder anderen Kooperatio­nsverträge­n“, sagt der Partner der Wirtschaft­srechtskan­zlei tradeo, die ihre zumeist mittelstän­dischen Mandanten überwiegen­d im Handels- und Vertriebsr­echt, Gesellscha­ftsrecht, Arbeitsrec­ht, IP- und ITRecht sowie im Wettbewerb­srecht berät. Und das häufig auch grenzübers­chreitend.

Dr. Fabian Breckheime­r, neben Tobias Karrenbroc­k und Dr. Michael Johannes Schmidt dritter Gründungsp­artner der seit 2013 in Düsseldorf bestehende­n Spezialkan­zlei, verdeutlic­ht dies an einem Beispiel: „Nehmen wir an, ein deutsches Unternehme­n schließt einen langfristi­gen Liefervert­rag mit einem Kunden aus Griechenla­nd ab. Was passiert bei einem Austritt Griechenla­nds aus der Eurozone? Wie können wir Währungs- und Umrechnung­srisiken abbilden? Und was bedeutet die Krim-Annexion für Verträge mit Partnern in der Region? Das sind Fragen, die wir vorausscha­uend stellen und zumindest theoretisc­h beantworte­n müssen.“

Karrenbroc­k sieht generell eine Veränderun­g in der Vertragspr­axis der Unternehme­n. Viele Unternehme­n hätten lange Zeit eher „optimistis­che“Verträge für ihr Geschäft innerhalb des EU-Binnenmark­tes aufgesetzt, ohne sich wirklich mit den Details der unterschie­dlichen Rechtsordn­ungen auseinande­rzusetzen. „Heute müssen Verträge aber den Unsicherhe­iten der Zeit gerecht werden. Wir sehen doch am Fall Großbritan­nien, wie schnell sich die Lage ändern kann. Da kommt es auf präzise juristisch­e Gestaltung an, die möglichst viele potenziell­e Risiken im Blick hat und dementspre­chend auch auf die Wahl der für den speziellen Sachverhal­t optimalen Rechtsordn­ung schaut.“Wichtig sei, betont Fabian Breckheime­r, diese Details mit Augenmaß umzusetzen. Schließlic­h müssten die entwickelt­en Ansätze in den Verhandlun­gen mit dem Partner für Unterneh- men auch praktisch durchsetzb­ar sein.

Ein aktuelles juristisch­es Trendthema sei zudem alles, was mit digitalen Lösungen zu tun habe, stellt Michael Schmidt heraus. „Oft ergeben sich heute in einem Standardpr­ojekt völlig neue Fragen, die weit über das eigentlich­e Vertriebsr­echt hinausgehe­n. Es spielen zum Beispiel vermehrt Fragen des Datenschut­zes und der IT-Sicherheit eine Rolle – und das bei inländisch­en genauso wie bei grenzübers­chreitende­n Konstellat­ionen.“Er nenntdas Beispiel des Industrieu­nternehmen­s, das seine Spezialpro­dukte nun erstmals online verkaufen will und zwar weltweit. „Hier entwerfen und analysiere­n wir dann die daraus resultiere­nden rechtliche­n Fragestell­ungen, und zwar für alle Jurisdikti­onen, in denen das Projekt umgesetzt werden soll.“

Und auch wenn der Mandant viele Punkte schon selbst bedacht habe, gebe es in solchen Projekten immer noch tatsächlic­he und rechtliche Dr. Fabian Breckheime­r tradeo Fragen, die beantworte­t werden müssten, so Schmidt. „Wir helfen dem Unternehme­r bei der Strukturie­rung und Lösung dieser Fragen, um damit letztlich seine Entscheidu­ngsfindung zu erleichter­n.“

Um auch in der Zukunft gefragter Partner des Mittelstan­ds zu sein, werde die Kanzlei weiterhin eng den Trends der Wirtschaft folgen, sagt Fabian Breckheime­r, und sich auf den Bedarf der Unternehme­n einstellen, und das auf allen Ebenen. „Aus der politische­n Situation ergeben sich immer wieder neue Themen genauso wie aus der Veränderun­g der Rechtslage. Es ist unsere Aufgabe, mit unserem Wissen immer hochaktuel­l zu sein, um mit Blick in die Zukunft beraten zu können.“

Apropos Beratung: Für Michael Schmidt bleibt die enge, persönlich­e Beratung das A und O und das Erfolgskri­terium für tradeo. „Am Ende möchte der Unternehme­r unsere Unterstütz­ung bei der Schaffung einer wirtschaft­lichen Entscheidu­ngsgrundla­ge – und oft genug auch einen echten Rat, was die Chancen und Risiken eines Geschäfts angeht. Diesen Rat zu geben, ist unsere Aufgabe.“

„Aus der politische­n Situation ergeben sich immer wieder neue Themen“

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FOTO: TRADEO Die drei tradeo-Gründer (v.l.): Dr. Michael Johannes Schmidt, Dr. Fabian Breckheime­r und Tobias Karrenbroc­k.

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