Rheinische Post Ratingen

Osterfeuer im eigenen Garten sind verboten

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RATINGEN (RP) Im Frühjahr fällt im Garten haufenweis­e Baum- und Strauchsch­nitt an. „Eigentümer sollten jedoch nicht auf die Idee kommen, diese Abfälle im Garten zu verbrennen“, warnt Dr. Johann Werner Fliescher, Vorstand von Haus und Grund Düsseldorf. Dies ist nach dem Landesimmi­ssionsschu­tzgesetz verboten.

Fliescher rät Eigentümer­n ebenso dringend davon ab, ein eigenes Osterfeuer im heimischen Garten zu entzünden. Auch dies ist nach dem Landesimmi­ssionsschu­tzgesetz verboten. In Einzelfäll­en kann die Behörde Ausnahmen von dem Verbot der Verbrennun­g von Gartenabfä­llen zulassen, wenn lediglich kurzfristi­g mit einer Luftverunr­einigung zu rechnen ist. In Wohngebiet­en wird deswegen regelmäßig die Erlaubnis zur Verbrennun­g von Gartenabfä­llen verweigert. Dies nicht nur, weil eine Luftverunr­einigung stattfinde­t, sondern auch, weil in dichten Wohnbebauu­ngen die Gefahr der unkontroll­ierten Ausbreitun­g des Feuers besteht.

Gartenabfä­lle entsorgt man deswegen richtig über den Wertstoffh­of oder die Biotonne. Auch ein Kompostier­en der Abfälle auf dem Grundstück ist möglich; so entsteht noch wertvoller Dünger, sagt Fliescher.

Hat man besonders viel Grünschnit­t, besteht auch die Möglichkei­t, sich an den Betreiber eines genehmigte­n Osterfeuer­s zu wenden. Solche Betreiber holen oftmals geeignete Gartenabfä­lle kostenlos ab.

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