Osterfeuer im eigenen Garten sind verboten
RATINGEN (RP) Im Frühjahr fällt im Garten haufenweise Baum- und Strauchschnitt an. „Eigentümer sollten jedoch nicht auf die Idee kommen, diese Abfälle im Garten zu verbrennen“, warnt Dr. Johann Werner Fliescher, Vorstand von Haus und Grund Düsseldorf. Dies ist nach dem Landesimmissionsschutzgesetz verboten.
Fliescher rät Eigentümern ebenso dringend davon ab, ein eigenes Osterfeuer im heimischen Garten zu entzünden. Auch dies ist nach dem Landesimmissionsschutzgesetz verboten. In Einzelfällen kann die Behörde Ausnahmen von dem Verbot der Verbrennung von Gartenabfällen zulassen, wenn lediglich kurzfristig mit einer Luftverunreinigung zu rechnen ist. In Wohngebieten wird deswegen regelmäßig die Erlaubnis zur Verbrennung von Gartenabfällen verweigert. Dies nicht nur, weil eine Luftverunreinigung stattfindet, sondern auch, weil in dichten Wohnbebauungen die Gefahr der unkontrollierten Ausbreitung des Feuers besteht.
Gartenabfälle entsorgt man deswegen richtig über den Wertstoffhof oder die Biotonne. Auch ein Kompostieren der Abfälle auf dem Grundstück ist möglich; so entsteht noch wertvoller Dünger, sagt Fliescher.
Hat man besonders viel Grünschnitt, besteht auch die Möglichkeit, sich an den Betreiber eines genehmigten Osterfeuers zu wenden. Solche Betreiber holen oftmals geeignete Gartenabfälle kostenlos ab.