Klare Rechtslage
Betrifft RP-Bericht.: Unfall am Bahnübergang Auermühle am 9.4.2017. Soweit ich informiert bin, wird dem Hochofen beim Schmelzprozess Kalk zugesetzt, um die Schmelztemperatur zu senken. Diesen besorgt die Kalkbahn im Angertal täglich rund um die Uhr. Aus wirtschaftlichen und technischen Gründen ist es nicht sinnvoll, den Hochofen an Sonn- und Feiertagen „abzuschalten“(ein Hochofen ist schließlich kein Küchenherd). Laut Verkehrsordnung hat der Eisenbahnverkehr Vorfahrt gegenüber dem Straßenverkehr. Somit dürfte die Rechtslage klar sein. Abgesehen davon, käme ich nie auf die Idee, mein Auto auf einem mir unbekannten Bahnübergang zu parken. Klaus Meyer zu Düttingdorf Ratingen