Vier Wochen Arrest für tödlichen Unfall
Der 19-jährige Fahrer wurde in einer emotionalen Verhandlung nach Jugendstrafrecht verurteilt.
In einem hochemotionalen Prozess wurde beim Amtsgericht gestern über einen Unfall verhandelt, bei dem in einer Juninacht 2015 ein Unbeteiligter zu Tode kam. Ein angeklagter Fahranfänger (19) gab zu, unter Alkohol, viel zu schnell auf regennasser Fahrbahn durch die Stadt gefahren zu sein. An einer Kreuzung in Hassels verlor er die Kontrolle über das Auto, rammte eine Bushaltestelle, tötete dort einen Wartenden (21), verletzte einen zweiten erheblich. Den Fahrer beurteilte der Richter nach Jugendrecht und verurteilte ihn zu vier Wochen Dauerarrest. Der Staatsanwalt hatte ein Jahr Bewährungsstrafe gefordert.
In T-Shirts mit dem Aufdruck „Alkohol am Steuer tötet“mahnten Freunde und Verwandte des getöteten Studenten gestern an die Unfallnacht. So groß war der Andrang beim Prozess, dass der Richter den Saal wechseln musste, damit alle Zuschauer Platz fanden. In einem Silberrahmen hatten die Eltern des Studenten ein Foto von ihm aufgebaut – genau in Richtung Anklagebank. Dort bestätigte der Unfallfahrer mit hängendem Kopf, dass er da- mals angetrunken war (0,88 Promille), kaum Fahrpraxis hatte, das Gaspedal sogar extra durchgedrückt habe, um noch bei Gelb über die Kreuzung zu rasen (laut Gutachten mit Tempo 97) – und dass er die Haltestelle samt der Wartenden regel- recht umgemäht habe. Erst habe er nach drei Bier mit einem Kumpan (20) per S-Bahn heimfahren wollen. „Aber dann habe ich den Autoschlüssel in der Tasche gespürt, bin auf die Idee gekommen, dass ich mit dem Auto schneller zu Hause bin!“
Der 21-jährige Student war so wuchtig vom Auto des Angeklagten getroffen worden, dass sein Körper erst nach 35 Metern zu liegen kam. „Sie sind gerast wie eine wilde Sau“, so der Richter im Urteil gegen den Todesfahrer. „Sie hätten das Hirn einschalten müssen – und es gab noch mehr Opfer als den Verletzten und den Studenten“, ergänzte er mit Blick auf die Zuschauerreihen. Zusätzlich entzog der Richter dem Angeklagten den Führerschein und bestimmte, dass der sich frühestens in fünf Jahren um eine neue Fahrprüfung bewerben darf. Ob die Strafe passend ist, ließ er offen: „Aber in solchen Fällen kann man keine Gerechtigkeit schaffen.“