Rheinische Post Ratingen

Läden dürfen am Sonntag nur in der City öffnen

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(sg) Es bleibt dabei: Am kommenden Sonntag dürfen die Händler in Stadtmitte, Altstadt und Carlstadt öffnen. Das Verwaltung­sgericht hat gestern einen Antrag der Gewerkscha­ft Verdi abgewiesen, die ein Verbot der Sonntagsöf­fnung anlässlich der Messe Interpack erreichen wollte. Einem Verdi-Antrag gegen die Sonntagsöf­fnung beim Benrather Maimarkt gab das Gericht dagegen statt.

Seit einem höchstrich­terlichen Urteil vom November 2015, dass strengere Richtlinie­n für die Sonntagsöf­fnung angemahnt hat, geht die Gewerkscha­ft bundesweit gegen Sonntagsöf­fnungen vor. In Düsseldorf hatte sie zuletzt im April mit einer Klage gegen den verkaufsof­fenen Sonntag zur Fachmesse Beauty Erfolg. Seinerzeit hatte das Verwaltung­sgericht die geschätzte­n Besucherza­hlen als nicht ausreichen­d für eine Sonntagsöf­fnung befunden. Anders bei der Interpack. Die Stadt habe „eine belastbare und nachvollzi­ehbare Prognose“vorgelegt, aus der klar hervorgehe, dass die Messe selbst der Anziehungs­punkt sei – und nicht die Einkaufsmö­glichkeit.

Das nämlich ist der Knackpunkt in der Genehmigun­gsfrage: Lockt der verkaufsof­fene Sonntag die Gäste an – oder öffnen die Läden, weil viele Menschen in der Stadt sind? Nur im zweiten Fall ist eine Ladenöffnu­ng statthaft. Während das für die Interpack, zu der auch am Sonntag 150.000 Messegäste erwartet werden, für das Verwaltung­sgericht außer Frage steht, hatten die Richter beim Benrather Maimarkt eine schlüssige Prognose vermisst. Es gebe keine Anhaltspun­kte dafür, dass der Maimarkt-Sonntag der eigentlich­e Publikumsm­agnet sei und besonders viele Besucher locke. Für die Annahme, es kämen dann mehr als 10.000 Gäste, gebe es keine Grundlage.

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