700.000 Euro abgezweigt: Buchhalterin gesteht Untreue
(wuk) Mit einem Geständnis hat beim Landgericht gestern der Untreue-Prozess um den Finanzskandal beim Landesverband der Volkshochschulen (VHS) begonnen. Eine ehemalige Buchhalterin (51) gab zu, das Fehlen jeglicher Kontrollmechanismen an ihrem Arbeitsplatz jahrelang genutzt zu haben, VHSGelder in mindestens 435 Fällen für eigene Zwecke abzuzweigen und mehr als 700.000 Euro zu erbeuten. Ihr als Komplize mit angeklagter Mann (47) gab an, er habe von den Tricks seiner Frau nichts geahnt. Auch er habe die Buchhaltung seiner Bistros blindlings seiner Frau überlassen und „nie gemerkt, wie unrentabel meine Geschäfte liefen“.
Laut den Ermittlungen hatte die Angeklagte nicht nur im angeklagten Zeitraum von 2009 bis 2013 als Allein-Buchhalterin private Schulden durch Umbuchungen aus VHSGeldern gedeckt, sondern schon ab 2004 permanent in die Kasse ihres Arbeitgebers gegriffen – und dabei insgesamt sogar rund 1,4 Millionen Euro veruntreut. Da alle Taten vor Anfang 2009 aber bereits verjährt sind, geht die Anklage jetzt nominell nur von 704.000 Euro als Schaden aus.
Nebenher hatte die Angeklagte ein Nagel- und Kosmetikstudio in Dortmund betrieben, während ihr Mann diverse Bistros leitete. Als das Paar – von ihm angeblich unbemerkt – beim Finanzamt in der Kreide stand, hat die 51-Jährige laut Geständnis die privaten Verbindlichkeiten mit VHS-Geldern beglichen. Anfangs habe sie noch geplant, alles zurückzuzahlen. „Aber ich weiß gar nicht, wie ich dann in diesen Kreislauf geraten bin.“Statt die abgezweigten Gelder zu erstatten, habe sie immer öfter immer höhere Beträge auf eigene Konten oder direkt an Gläubiger umgeleitet. Das ging nur, weil es seit 2004 keine Kontrollen im Landesverband gab. Als der Aderlass Ende 2013 auffiel, sprachen unabhängige Prüfer von „massivem Führungs- und Kontrollversagen“und „grob fahrlässigen Pflichtverletzungen“der VerbandsFührung. Ob die Strafkammer nach dem Geständnis früher zu einem Urteil kommt, ist noch unklar.