Rheinische Post Ratingen

Schlüsself­ertig: Was Bauherren wissen sollten

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(tmn) Verträge sind nicht einfach zu lesen für Laien. Geht es um den Hausbau, kann das schlimme Folgen für den Bauherren haben – so kann etwa das Wort Ausbauhaus für hohe Extrakoste­n sorgen. Auf diese Formulieru­ngen sollte man in Bauangebot und Vertrag achten. Wer sich ein Haus schlüsself­ertig bauen lässt, könnte denken, er muss sich um nichts mehr kümmern – außer eben den Schlüssel abzuholen.

So ist das aber nicht immer. Denn es kommt darauf an, was genau im Vertrag mit dem Generalunt­ernehmer festgehalt­en wurde. Die Deutsche Gesellscha­ft für Mauerwerks­und Wohnungsba­u nennt ein paar Formulieru­ngsfallen:

Steht im Hausangebo­t „Festpreis ab Oberkante Bodenplatt­e“, wird das Haus erst über einer Fundamentp­latte gebaut. Das bedeutet: Der Bauherr muss Leistungen für die Erschließu­ng des Grundstück­s und die Hersteller der Platte extra bezahlen. Und er muss auch dafür sorgen, dass das Fundament gelegt wird.

Aufhorchen sollten Bauherren, wenn sie im Angebot „ist bauseits zu stellen/liefern“lesen. Auch diese Leistungen müssen sie zusätzlich liefern und fertigen lassen sowie extra bezahlen. Ist vom „Ausbauhaus“die Sprache, muss der Bauherr gleich erhebliche Eigenleist­ungen erbringen.

Sind Leistungen beschriebe­n mit dem Zusatz „oder gleichwert­ig“, können diese durch das Bauunterne­hmen ausgetausc­ht werden mit etwas, das dem gleichen Preis oder der gleichen Qualität entspricht. Bauherren sollten sich hier schriftlic­h absichern, was der Hausanbiet­er unter der Formulieru­ng genau versteht.

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