„Schlüsselfertig“– kein fest definierter Begriff
(rps) Der Begriff „Schlüsselfertig“ist nicht verbindlich definiert. Er besagt, dass ein Haus von einem Unternehmer bezugsfertig erstellt und nach der Bauabnahme inklusive Schlüssel an den Käufer übergeben wird.
Schlüsselfertige Häuser werden in allen bekannten Bauweisen angeboten und müssen sämtliche Roh- und Innenausbauarbeiten umfassen. Dazu gehören in Serie erstellte Fertighäuser ebenso wie individuell geplante und gebaute Einzelbauvorhaben.
In der überwiegenden Mehrzahl werden schlüsselfertige Häuser in Deutschland aus Ton, Bims, Kalksandstein, Beton oder Porenbeton errichtet. Oft werden Neubauten als halbfertige Wand- und Deckenscheiben im Werk vorgefertigt und auf der Baustelle zusammengefügt. Fertighäuser in Holzbauweise machen derzeit noch einen Anteil von knapp einem Viertel an allen neugebauten Eigenheimen aus, allerdings mit steigender Tendenz.
In der Regel werden schlüsselfertige Häuser durch Bauträger oder Generalunternehmer errichtet. Dabei wird ein zeitlich gebundener Festpreis mit dem Bauunternehmer vereinbart.
Dies kann eine komfortable Lösung sein, jedoch ist dies keine Garantie für einen reibungslosen Ablauf. Zudem können auch bei Festpreisen Zusatzkosten anfallen, insbesondere bei ungenauen Bauleistungsbeschreibungen.
Diverse Ratgeber-Broschüren zum Thema sind auch auf der Homepage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen zu finden: www.baufoerderer.de