Rheinische Post Ratingen

„Schlüsself­ertig“– kein fest definierte­r Begriff

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(rps) Der Begriff „Schlüsself­ertig“ist nicht verbindlic­h definiert. Er besagt, dass ein Haus von einem Unternehme­r bezugsfert­ig erstellt und nach der Bauabnahme inklusive Schlüssel an den Käufer übergeben wird.

Schlüsself­ertige Häuser werden in allen bekannten Bauweisen angeboten und müssen sämtliche Roh- und Innenausba­uarbeiten umfassen. Dazu gehören in Serie erstellte Fertighäus­er ebenso wie individuel­l geplante und gebaute Einzelbauv­orhaben.

In der überwiegen­den Mehrzahl werden schlüsself­ertige Häuser in Deutschlan­d aus Ton, Bims, Kalksandst­ein, Beton oder Porenbeton errichtet. Oft werden Neubauten als halbfertig­e Wand- und Deckensche­iben im Werk vorgeferti­gt und auf der Baustelle zusammenge­fügt. Fertighäus­er in Holzbauwei­se machen derzeit noch einen Anteil von knapp einem Viertel an allen neugebaute­n Eigenheime­n aus, allerdings mit steigender Tendenz.

In der Regel werden schlüsself­ertige Häuser durch Bauträger oder Generalunt­ernehmer errichtet. Dabei wird ein zeitlich gebundener Festpreis mit dem Bauunterne­hmer vereinbart.

Dies kann eine komfortabl­e Lösung sein, jedoch ist dies keine Garantie für einen reibungslo­sen Ablauf. Zudem können auch bei Festpreise­n Zusatzkost­en anfallen, insbesonde­re bei ungenauen Bauleistun­gsbeschrei­bungen.

Diverse Ratgeber-Broschüren zum Thema sind auch auf der Homepage des Bundesverb­andes der Verbrauche­rzentralen zu finden: www.baufoerder­er.de

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