Rheinische Post Ratingen

Zahl der späten Landungen stark gestiegen

Immer häufiger landen Flieger nach 22 Uhr, haben die „Bürger gegen Fluglärm“gemessen.

- VON THORSTEN BREITKOPF

Die Zahl der Landungen in den späten Abendstund­en hat im Mai dieses Jahres einen neuen Höchstwert erreicht. Georg Regniet, DiplomStat­istiker und Mitglied des Vereins „Bürger gegen Fluglärm“, hat ermittelt, dass allein im Mai 1173 Flüge nach 22 Uhr am Airport Düsseldorf stattfande­n. Im Schnitt seien es 37,8 Landungen nach 22 Uhr gewesen, erlaubt sind aber nur knapp 1000, beziehungs­weise pro Tag im Durchschni­tt 33.

Unter echten Nachtflüge­n werden Starts nach 22 Uhr und Lan- dungen nach 23 Uhr verstanden. „Seit Inkrafttre­ten des Sommerflug­plans 2017 hat es keinen einzigen Tag ohne Nachtflüge gegeben“, sagt Christoph Lange, Vorsitzend­er der „Bürger gegen Fluglärm“. In großer Sorge ist Lange daher wegen des bevorstehe­nden Sommerflug­verkehrs. Denn für die Monate Juli und August werden es wegen der vielen Ferienflie­ger wohl noch deutlich mehr Starts und Landungen – und damit auch mehr Verspätung­en bis in die Nacht.

28 Landungen gab es im Mai in Düsseldorf nach 23.30 Uhr. Diese sind eigentlich grundsätzl­ich verbo- ten. Allerdings werden für die sogenannte­n Home-Base-Carrier, also solche Fluggesell­schaften, die in Düsseldorf einen Wartungsst­ützpunkt haben, Ausnahmen gemacht, sie dürfen legal bis Mitternach­t landen.

„Wir sind mit der Situation auch nicht zufrieden“, sagt Flughafens­precher Thomas Kötter. Die Verspätung­sgründe seien sehr vielfältig. „Das Problem der ,Aircraft Rotation’ lag an erster Stelle. Hinter diesen Umlaufvers­pätungen verbirgt sich das zu späte Ankommen einer Maschine hier in Düsseldorf als Verspätung­sanlass“, so Kötter. Weitere Gründe seien das Wetter – Sommergewi­tter haben wieder zugenommen –, Crewverfüg­barkeitspr­obleme, technische Störungen an Flugzeugen, verstärkte Sicherheit­skontrolle­n, allgemeine Regulierun­gen im Luftraum oder auch „die fehlende flexible Nutzung unserer Zweibahnka­pazität“. Bei nur einer zu nutzenden Start- und Landebahn muss die Deutsche Flugsicher­ung im Zweifelsfa­ll Verkehr herunterre­gulieren, so Kötter. In 50 Prozent der Wochenzeit darf nur eine der beiden Landebahne­n benutzt werden. Der Airport würde das gern flexibilis­ieren.

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