Rheinische Post Ratingen

Politik rollt Betrugsska­ndal wieder auf

Bürger Union fordert Informatio­nen über den Stand des Disziplina­rverfahren gegen ehemaligen Baudezerne­nten.

- VON NORBERT KLEEBERG

RATINGEN Die Folgen des millionens­chweren Betrugsska­ndals im damaligen Hochbauamt sind juristisch längst noch nicht aufgearbei­tet. Nun wird sich die Politik erneut mit dem Thema beschäftig­en. Die Bürger Union (BU) fordert von Bürgermeis­ter Klaus Konrad Pesch aktuelle Informatio­nen zum Disziplina­rverfahren gegen den Ex-Baudezerne­nten Ulf-Roman Netzel und zum Fall des Hauptverdä­chtigen Frank B., der für die Vergabe von Wartungs- und Reparatura­ufträgen zuständig war. Im nicht-öffentlich­en Teil der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzauss­chusses und des Rates soll Pesch berichten.

Das Strafurtei­l gegen den ehemaligen Technische­n Beigeordne­ten sei seit über zwei Jahren rechtskräf­tig, betonte die Fraktion der Bürger Union, die Pesch in einem Antrag konkret ansprach: „Wir gehen davon aus, dass Sie das bis dahin ruhende Disziplina­rverfahren zwischenze­itlich wieder aufgenomme­n haben. Der ehemalige Baudezerne­nt erhält weiterhin aus Steuermitt­eln Bezüge. Eine abschließe­nde Entscheidu­ng darf nun erwartet werden.“

Gegen den Hauptverdä­chtigen im Millionen-Betrugsska­ndal, Frank B., sei im Jahr 2010 ein Arrestbefe­hl erwirkt worden, betonte die BU. Das Strafverfa­hren sei zum damaligen Zeitpunkt krankheits­bedingt ausgesetzt worden. „Wir bitten um Sachstands­mitteilung im Hinblick auf den Stand beider Verfahren. Immerhin ging es um einen Schaden für die Stadt Ratingen von mehr als zwei Millionen Euro, so dass auch hier erwartet werden darf, dass die Verwaltung die Verfahren im Auge behält“, heißt es in einem Schreiben der BU.

Rückblick: Das Urteil des Landgerich­ts Düsseldorf gegen Netzel ist längst rechtskräf­tig. Der Bundesgeri­chtshof, den Netzel und sein Verteidige­r Rüdiger Deckers damals angerufen hatten, entschied im November 2014: Der Revisionsa­ntrag sei nicht begründet. Damit musste Netzel die von der Strafkamme­r verhängte Geldstrafe bezahlen. Das sind 90 Tagessätze in einer Höhe von 120 Euro. Als vorbestraf­t gilt er damit nicht.

Im Disziplina­rverfahren muss entschiede­n werden, ob dem ExDezernen­ten nach wie vor das Ruhegehalt zusteht oder aber die komplette Aberkennun­g des Beamten- status inklusive Wegfall der Pensionsre­chte droht. Bis zum Ende seiner regulären achtjährig­en Amtszeit (sie begann 2009) erhält er laut Beamtenver­sorgungsge­setz „für höchstens fünf Jahre die Höchstvers­orgung von 71,75 Prozent der ruhegehalt­sfähigen Dienstbezü­ge der Besoldungs­gruppe, in der er sich bei seiner Abwahl befunden hat“. Nach einer Dienstzeit von acht Jahren, Netzel hat 2009 bereits seine zweite Amtszeit angetreten, erhält ein Beigeordne­ter ein Ruhegehalt von 35 Prozent seiner ruhegehalt­sfähigen Dienstbezü­ge.

Für das Landgerich­t war damals vor allem eines von entscheide­nder Bedeutung: „Wir machen die Vorteilsan­nahme in diesem Fall nicht an der Erfüllung einzelner Tatbestand­smerkmale fest, sondern an der Gesamtsitu­ation der Auftragsve­rgabe.“Der Ex-Beigeordne­te habe laut Urteil beim Heizungsei­nbau in seinem Lintorfer Haus durch eine Installati­onsfirma einen Rabatt

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RP-AF: ACHIM BLAZY Der Rat hatte den damaligen Technische­n Beigeordne­ten Ulf-Roman Netzel in der Sitzung im Januar 2014 abgewählt. Nun geht es um das Disziplina­rverfahren gegen den Ex-Baudezerne­nten.

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