Sonntagsruhe sorgte zur Kaiserzeit für Debatte
Wilhelminische Zeit Schon zur Zeit Kaiser Wilhelms II. forderten Unternehmen, dass ihre Mitarbeiter auch am Sonntag zur Arbeit erscheinen sollten. Am 1. Juni 1892 beendet der Monarch die Diskussion, indem er eine Gewerbeordnungsnovelle erließ. Dort heißt es in Paragraf 105: „Zum Arbeiten an Sonn- und Festtagen können die Gewerbetreibenden die Arbeiter nicht verpflichten.“ Weimarer Republik In der Weimarer Reichsverfassung wurde die Sonntagsruhe in Artikel 139 festgeschrieben – der Passus hat bis heute Bestand: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“ nung von den großen Kauf- und Warenhäusern gekommen. Auch wenn es zu einer Freigabe käme, würden sich nach Einschätzung von Hudetz längst nicht alle Einzelhändler an einer solchen Initiative beteiligen. Für viele Läden vor allem in den Vororten sei eine Sonntagsöffnung schlicht nicht wirtschaftlich. Der gesamtwirtschaftliche Effekt einer Öffnung am Sonntag werde zudem überschätzt. „Die Frage ist, kommt der an Online verloren gegangene Umsatz zurück? Ich fürchte, in vielen Fällen ist das nicht der Fall“, so der Experte.