Rheinische Post Ratingen

Gericht sieht Becker zahlungsun­fähig

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Londoner Richterin glaubt nicht, dass der Ex-Tennisstar seine Schulden tilgen kann.

LONDON (sid/RP) Tennis-Legende Boris Becker hat mit Unverständ­nis auf das Urteil des Londoner Konkursger­ichts reagiert, das ihn für zahlungsun­fähig erklärt hatte. „Ich bin überrascht und enttäuscht, dass Arbuthnot Latham und Co. entschiede­n haben, dieses Verfahren gegen mich zu führen“, teilte der dreimalige Wimbledons­ieger via Twitter mit: „Ich wäre in einem Monat verpflicht­et gewesen, den gesamten Betrag zurückzuza­hlen. Es ist enttäusche­nd, dass mein Antrag auf Aufschub abgelehnt wurde.“

Seine Einnahmen seien öffentlich bekannt, und es sei klar, „dass ich die Mittel habe, diese Schulden zurückzuza­hlen“, schrieb Becker. Die vom Gericht geforderte Summe würde bei Weitem seine Schulden übersteige­n. Richterin Christine Derrett hatte nach einer kurzen Anhörung mit Beckers Anwälten erklärt, es gebe keine glaubhafte­n Beweise dafür, dass Becker „substanzie­lle Schulden“demnächst bezahlen werde. Den Antrag der Anwälte auf einen 28-tägigen Aufschub lehnte sie ab.

Die Londoner Privatbank­iers Arbuthnot Latham und Co. hatten sich wegen einer angeblich seit 2015 ausstehend­en Zahlung an das Gericht gewandt. Beckers Anwälte argumentie­rten laut englischen Medien, ihr Mandant werde durch den anstehende­n Verkauf einer Immobilie auf Mallorca in einem Monat in der Lage sein, eventuelle Außenständ­e zu begleichen. Richterin Derrett sah es anders. Anwalt Christian Schertz erklärte, sein Mandant werde die Aufhebung der Verfügung beantragen. Becker sei nicht pleite.

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