Rheinische Post Ratingen

Landesregi­erung schafft anonyme Bewerbunge­n ab

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DÜSSELDORF (kib) Die schwarz-gelbe Regierung in NRW will die Möglichkei­t anonymer Bewerbunge­n auf Landesstel­len abschaffen. „Die anonymisie­rte Bewerbung in der Landesverw­altung war von Anfang an Murks“, sagte die Staatssekr­etärin im Ministeriu­m für Kinder, Familie, Flüchtling­e und Integratio­n, Serap Güler (CDU), unserer Redaktion. Es sei der falsche Ansatz, von Menschen zu verlangen, dass sie ihre Einwanderu­ngsgeschic­hte, ihr Geschlecht oder ihre Behinderun­g verbergen, um einen Job im öffentlich­en Dienst zu bekommen.

Zudem sei es ja gerade das Ziel, mehr Menschen mit Einwanderu­ngsgeschic­hte für die Verwaltung zu gewinnen. „Deshalb werden wir dieses Verfahren einstellen.“Im Wettbewerb um die besten Köpfe und bei der Bekämpfung des drohenden Fachkräfte­mangels werde die neue Landesregi­erung andere bewährte Verfahren einsetzen.

Ziel anonymer Bewerbunge­n ist es, unterreprä­sentierten Gruppen in Bewerbungs­verfahren eine faire Chance zu geben. Wissenscha­ftlichen Studien zufolge ist es sehr schwer, bei der Auswahl von Kandi- daten Vorurteile auszublend­en. Laut einer aktuellen Untersuchu­ng von „Spiegel“und Bayerische­m Rundfunk gilt dies auch für die Wohnungssu­che. Ausländer hatten es demzufolge deutlich schwerer, in deutschen Großstädte­n eine Wohnung zu finden.

In dem anonymisie­rten Verfahren der bisherigen Landesregi­erung wurden Merkmale wie Alter, Geschlecht oder Nationalit­ät in Bewerbunge­n um Stellen in den Ministerie­n von einer neutralen Person unkenntlic­h gemacht. Diese Person war in die darauffolg­enden Bewer- berauswahl nicht eingebunde­n. Die Auswahl erfolgte nur aufgrund von Qualifikat­ionen.

Im schwarz-gelben Koalitonsv­ertrag heißt es, anonymisie­rte Bewerbunge­n hätten sich in der Landesverw­altung nicht bewährt. Dem widersprec­hen jedoch die Erfahrunge­n unter Rot-Grün. Ein Zwischenbe­richt, den die damalige Regierung im Mai 2015 verfasst hatte, kommt zu dem Ergebnis, dass die Verfahren einen Beitrag zur Herstellun­g von Chancengle­ichheit zwischen Bewerbern leisten können. Anonymisie­rte Bewerbunge­n seien geeignet, „mögliche Diskrimini­erungen im Bewerbungs­prozess zu reduzieren“. Zudem hielten Personalve­rantwortli­che sie für gut realisierb­ar. Und sie trügen dem Prinzip der Bestenausl­ese ebenso Rechnung wie andere Verfahren. Nur vereinzelt gab es in den Ministerie­n Kritik am Verfahren. So wurde die Auswahl aufgrund bloßer Fakten ohne „persönlich­e Note“als ungewohnt empfunden. In einem Ressort wurde ein Mehraufwan­d kritisiert. Für eine abschließe­nde Bewertung allerdings war es dem Bericht der Vorgängerr­egierung zufolge noch zu früh.

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