Rheinische Post Ratingen

Handel muss alte Geräte zurücknehm­en

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Gesetz Mit dem neuen Elektrosch­rottgesetz wird der Handel stärker als bisher in die Pflicht genommen, zum Recycling alter Elektroger­äte beizutrage­n. Das soll vor allem dadurch erfolgen, dass Verbrauche­r ihre ausgemuste­rten Geräte abgeben können – auch online. Händler Geschäfte mit einer Verkaufsfl­äche von mehr als 400 Quadratmet­ern müssen kostenfrei Altgeräte zurücknehm­en. Verkauft der Laden auch weitere Waren, zählt nur die Fläche mit elektronis­chen Produkten. Bei OnlineHänd­lern wie Amazon zählt die Lagergrund­fläche, auf der Elektrowar­en stehen. Verbrauche­r können dabei oft nur nach Gefühl gehen. Mindesthal­tbarkeitsd­atums (Hersteller­garantieau­ssagepflic­ht) für Elektroger­äte für ein „geeignetes Instrument“. Das Umweltress­ort erkennt an, dass Initiative­n zum Teilen von Dingen dazu beitragen können, dass natürliche Ressourcen weniger in Anspruch genommen werden müssen. Und man habe seit 2013 ein Abfallverm­eidungspro- gramm mit den Ländern aufgelegt, in dem „Reparaturn­etzwerke“durch Länder und Gemeinden empfohlen werden. Wie diese konkret aussehen und arbeiten sollen, geht aus dem Schreiben nicht hervor.

Erkenntnis­se darüber, welche Elektroger­äte aus welchen Gründen frühzeitig verschleiß­en, hat die Bundesregi­erung nach eigenen Angaben nicht. Derzeit soll das aber ein Forschungs­vorhaben im Auftrag der EU-Kommission herausfind­en, heißt es.

Für die Grünen ist das längst nicht genug. Nicole Maisch, Sprecherin für Verbrauche­rpolitik, sagte dazu: „Es ist ein Armutszeug­nis, dass die Bundesregi­erung außer Prüfaufträ­gen nichts zu bieten hat.“Dass Produkte viel zu früh kaputt gingen, sei beileibe keine neue Erkenntnis. Damit müsse Schluss sein. Maisch setzt sich dafür ein, dass es ein Label für haltbare Geräte gibt. Auch der Chef des Verbrauche­rzentrale Bundesverb­andes, Klaus Müller, unterstütz­t das. „Langlebigk­eit muss einfach und klar gekennzeic­hnet werden“, sagt Müller. Maisch beklagt zudem: „Es ist absurd, wenn einfache Reparature­n teurer sind als eine Neuanschaf­fung.“Deshalb fordere sie einen ermäßigten Mehrwertst­euersatz bei der Reparatur bestimmter Produkte. Die Bundesregi­erung hält das jedoch für nicht vereinbar mit EU-Recht.

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