Handel muss alte Geräte zurücknehmen
Gesetz Mit dem neuen Elektroschrottgesetz wird der Handel stärker als bisher in die Pflicht genommen, zum Recycling alter Elektrogeräte beizutragen. Das soll vor allem dadurch erfolgen, dass Verbraucher ihre ausgemusterten Geräte abgeben können – auch online. Händler Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern müssen kostenfrei Altgeräte zurücknehmen. Verkauft der Laden auch weitere Waren, zählt nur die Fläche mit elektronischen Produkten. Bei OnlineHändlern wie Amazon zählt die Lagergrundfläche, auf der Elektrowaren stehen. Verbraucher können dabei oft nur nach Gefühl gehen. Mindesthaltbarkeitsdatums (Herstellergarantieaussagepflicht) für Elektrogeräte für ein „geeignetes Instrument“. Das Umweltressort erkennt an, dass Initiativen zum Teilen von Dingen dazu beitragen können, dass natürliche Ressourcen weniger in Anspruch genommen werden müssen. Und man habe seit 2013 ein Abfallvermeidungspro- gramm mit den Ländern aufgelegt, in dem „Reparaturnetzwerke“durch Länder und Gemeinden empfohlen werden. Wie diese konkret aussehen und arbeiten sollen, geht aus dem Schreiben nicht hervor.
Erkenntnisse darüber, welche Elektrogeräte aus welchen Gründen frühzeitig verschleißen, hat die Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht. Derzeit soll das aber ein Forschungsvorhaben im Auftrag der EU-Kommission herausfinden, heißt es.
Für die Grünen ist das längst nicht genug. Nicole Maisch, Sprecherin für Verbraucherpolitik, sagte dazu: „Es ist ein Armutszeugnis, dass die Bundesregierung außer Prüfaufträgen nichts zu bieten hat.“Dass Produkte viel zu früh kaputt gingen, sei beileibe keine neue Erkenntnis. Damit müsse Schluss sein. Maisch setzt sich dafür ein, dass es ein Label für haltbare Geräte gibt. Auch der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, Klaus Müller, unterstützt das. „Langlebigkeit muss einfach und klar gekennzeichnet werden“, sagt Müller. Maisch beklagt zudem: „Es ist absurd, wenn einfache Reparaturen teurer sind als eine Neuanschaffung.“Deshalb fordere sie einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz bei der Reparatur bestimmter Produkte. Die Bundesregierung hält das jedoch für nicht vereinbar mit EU-Recht.