Rheinische Post Ratingen

Kitas müssen Impf-Muffel den Behörden melden

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BERLIN (RP) 115 Punkte umfasste die Tagesordnu­ng des Bundesrats für die gestrige Sitzung. Neben der Ehe für alle fällte die Länderkamm­er eine ganze Reihe von Beschlüsse­n, die den Alltag der Bürger verändern werden. Eine Auswahl: Rente Die Renten in Ost und West werden bis 2025 angegliche­n. Dieser Prozess soll in sieben Schritten erfolgen und bereits im kommenden Jahr beginnen. Zudem werden die Betriebsre­nten reformiert: Beim neuen Modell einer Zielrente entfallen für die Arbeitnehm­er Rentengara­ntien, also feste Auszahlung­shöhen. Strompreis­e Auf dem Strommarkt werden bis 2023 die Netzentgel­te angegliche­n. In Nord- und Ostdeutsch­land dürften dadurch die Strompreis­e sinken – die Netzentgel­te, die rund ein Viertel der Stromkoste­n ausmachen, sind dort nämlich besonders hoch. Stromkunde­n im Westen und Süden müssen mit höheren Preisen rechnen. Gesundheit Kitas müssen Eltern künftig beim Gesundheit­samt melden, wenn diese keine Impfberatu­ng beim Haus- oder Kinderarzt nachweisen können. Der Nachweis einer Impfberatu­ng für die Kinder ist schon seit zwei Jahren Pflicht, doch bislang war es den Kitas freigestel­lt, ob sie säumige Eltern bei den Behörden melden. Verkehr Straftäter­n droht in Zukunft auch der Entzug ihres Führersche­ins. Während diese Sanktion bislang ausschließ­lich bei Verkehrsde­likten verhängt werden konnte, ist ein Fahrverbot als Nebenstraf­e künftig auch bei allen anderen Straftaten möglich. Die Höchstdaue­r des Fahrverbot­s wird zudem von drei Monaten auf sechs Monate erhöht. Finanzen Bezahlen mit der Kreditkart­e wird für die Verbrauche­r preiswerte­r. Ab dem kommenden Jahr dürfen Händler in vielen Fällen keine speziellen Gebühren für Karten- zahlungen, Überweisun­gen und Lastschrif­ten mehr verlangen. Diese Regelung gilt europaweit – für Zahlungen an der Ladenkasse und im Internet. Kriminalit­ät Bei Wohnungsei­nbrüchen greifen in Zukunft härtere Strafen. Nach der vom Bundesrat gebilligte­n Gesetzesve­rschärfung gilt für den Einbruch in eine „dauerhaft genutzte Privatwohn­ung“eine Mindeststr­afe von einem Jahr. Bislang sind lediglich sechs Monate vorgesehen, in „minderschw­eren Fällen“sogar nur drei Monate. Minderschw­ere Fälle wird es in Zukunft aber gar nicht mehr geben. Internet Online-Netzwerke sind verpflicht­et, härter gegen Hass und Hetze im Netz vorzugehen. So müssen Facebook, Twitter und Youtube strafbare Inhalte binnen 24 Stunden nach einem Hinweis löschen. Für weniger eindeutige Fälle ist eine längere Frist von sieben Tagen vorgesehen.

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