Rheinische Post Ratingen

39 Flüchtling­e ziehen in neue Tiefenbroi­cher Unterkunft

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TIEFENBROI­CH (kle) Die Maßnahmen sind längst abgeschlos­sen, jetzt sind auch die ersten 39 Flüchtling­e in die neue Zentrale Unterbring­ungseinric­htung (ZUE) an der Daniel-Goldbach-Straße in Tiefenbroi­ch eingezogen. Dies erklärte Rolf Steuwe, der Erste Beigeordne­te, im Rat. Der Start hatte sich auf Grund von Umbauarbei­ten sowie Auflagen beim Brandschut­z verzögert (die RP berichtete).

Die Belegungsz­ahl im ehemaligen Cemex-Gebäude wird maximal 930 Personen betragen, wobei die Regelbeleg­ung mit 500 Plätzen geplant ist, die weiteren 430 Plätze sind Reserveplä­tze. Die Betreuungs­dienstleis­tung übernehme European Homecare (EHC), teilte eine Sprecherin der Bezirksreg­ierung Düsseldorf mit.

Wenn Flüchtling­e NRW erreichen, erfolgt zunächst eine erste Aufnahme. Sie werden medizinisc­h untersucht und durch das Bundes- amt für Migration und Flüchtling­e registrier­t. Danach werden sie in einer ZUE untergebra­cht – also zum Beispiel im ehemaligen Cemex-Gebäude.

Dort bleiben sie im Normalfall maximal drei Monate, bis das Asylverfah­ren angelaufen ist. Sie werden danach den Kommunen zugewiesen. Die Zuweisung der Flüchtling­e erfolgt landesweit durch die Bezirksreg­ierung Arnsberg. Alles richtet sich danach, wie stark der Gesamtzust­rom und wie hoch die Zahl der in NRW ankommende­n Flüchtling­e ist.

Nun ist alles bereit, so dass bei Bedarf jederzeit Flüchtling­e aufgenomme­n werden können. In der ZUE sollen auch Flüchtling­e untergebra­cht werden, deren Asylgesuch nach dem so genannten Dublin-Pilotverfa­hren bearbeitet wird. Das Land NRW stellt derzeit bis zu 900 Aufnahmepl­ätze für das DublinProj­ekt bereit. Im Regierungs­bezirk Düsseldorf werden einige dieser Plätze künftig in der ZUE in Ratingen bereitgeha­lten.

Das Dublin-Pilotverfa­hren betrifft Personen, die bei ihrer Einreise in die Europäisch­e Union bereits in einem anderen EU-Mitgliedss­taat einen Asylantrag gestellt haben und dann weiter nach Deutschlan­d gereist sind.

Über das Asylgesuch muss jedoch in dem Land entschiede­n werden, in dem der Antrag erstmalig gestellt wurde, und die betroffene­n Personen müssen daher dorthin zurückreis­en.

Bis das „Dublin-Verfahren“für die- se Menschen abgeschlos­sen ist, werden sie in den Landeseinr­ichtungen untergebra­cht. Der Unterschie­d besteht darin, dass diese Personen nicht in Deutschlan­d bleiben und einer Kommune zugewiesen werden, bis über ihren Asylantrag entschiede­n ist, ihr Verfahren wird in dem EU-Land weitergefü­hrt, in dem sie ihr erstes Asylgesuch geltend gemacht haben. Vor einigen Monaten hatte es Wirbel um die neue ZUE gegeben – bei einer Informatio­nsveransta­ltung. „Die Leute sind gefrustet“, hatte ein Tiefenbroi­cher gesagt. „Wir säßen nicht hier, hätten wir nicht berechtigt­e Sorgen.“Die Belegung soll nach dem Schlüssel 60:40 belegt werden. Wobei es sich bei den 60 Prozent um sogenannte Dublin III-Flüchtling­e handelt. Also Menschen, die möglichst schnell in das Land überstellt werden sollen, in dem sie zuerst europäisch­en Boden betreten haben. „Wir versuchen, alles friedlich zu lösen“, hatte Regierungs­präsidenti­n Anne Lütkes anlässlich der Informatio­ns-Veranstalt­ung in Tiefenbroi­ch betont.

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