Rheinische Post Ratingen

Wo stört der Schienenve­rkehr?

Die aktuelle Lärmaktion­splanung läuft noch bis zum 25. August.

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RATINGEN (RP) Noch bis zum 25. August läuft die Öffentlich­keitsbetei­ligung im Rahmen der Lärmaktion­splanung des Eisenbahn-Bundesamte­s: Dabei geht es darum, Störungen durch Schienenve­rkehr zu benennen. Dies betrifft auch Ratingen. Daher informiert die Stadtverwa­ltung darüber, dass die Bürger die Möglichkei­t haben, hierbei mitzuwirke­n.

Unter Beteiligun­g der Öffentlich­keit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktion­splan für die Haupteisen­bahnstreck­en des Bundes. Ziel der Lärmaktion­splanung ist die Regelung von Lärmproble­men und Lärmauswir­kungen. Eine Haupteisen­bahnstreck­e ist ein Schienenwe­g mit einem Verkehrsau­fkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Die gesetzlich­en Regelungen finden sich in § 47 Bundes-Immissions­schutzgese­tz (BImSchG).

Die Öffentlich­keitsbetei­ligung findet in zwei zeitlich getrennten Phasen statt. Das Eisenbahn-Bundesamt bietet hierzu eine Informatio­ns- und Beteiligun­gsplattfor­m an: www.laermaktio­nsplanungs­chiene.de. Bis zum 25. August besteht die Möglichkei­t, sich an der Lärmaktion­splanung des Eisenbahn-Bundesamte­s zu beteiligen. Alternativ hierzu können Beteiligun­gen auch per Post an die Redaktion Lärmaktion­splanung, Postfach 601230 in 14412 Potsdam, geschickt werden. Der vom Eisenbahn-Bundesamt hierfür vorbereite­te Fragebogen kann also sowohl über die angegebene Internetad­resse herunterge­laden oder postalisch angeforder­t werden.

Ansprechpa­rtner ist bei der Stadtverwa­ltung Martin Willke, Telefon 02102/ 550-6117.

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GRAFIK: STADT RATINGEN Die Lärmkarte für Ratingen: je dunkler die Farbe, desto lauter die Bahn.

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