Rheinische Post Ratingen

Verwirrung um Entlastung von Börsenchef Kengeter

Die Deutsche Börse hatte noch am Dienstag berichtet, das Verfahren gegen den Manager werde eingestell­t.

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FRANKFURT (dpa) Die jüngste Mitteilung der Deutschen Börse zum Fortgang des Ermittlung­en wegen möglichen Insiderhan­dels sorgt für Verwirrung. Die „Wirtschaft­swoche“berichtet ohne nähere Quellenang­abe, in dem Schreiben der Staatsanwa­ltschaft vom Dienstag sei nicht die Rede davon gewesen, dass die Behörde „in Aussicht“gestellt habe, das Verfahren gegen Börsenchef Carsten Kengeter „ohne Auflagen“einzustell­en. Die Deutsche Börse hatte unter der Überschrif­t „Anhörungss­chreiben der Staatsanwa­ltschaft“mitgeteilt: „Die Staatsanwa­ltschaft Frankfurt am Main hat in Aussicht gestellt, im Sinne einer einvernehm­lichen Gesamtbeen­digung das laufende Ermittlung­sverfahren gegen Herrn Kengeter ohne Auflagen ... einzustell­en.“Zur gleichen Zeit würden gegen die Gesellscha­ft zwei Geldbußen in ei- ner Gesamthöhe von 10,5 Millionen Euro verhängt. Der Konzern prüfe das nun.

Zu dem Bericht der „Wirtschaft­swoche“gab die Deutsche Börse keinen Kommentar ab. Die Staatsanwa­ltschaft Frankfurt war für eine Stellungna­hme zunächst nicht erreichbar. Ein Sprecher der Ermittlung­sbehörde hatte am Vortag erklärt, die Anhörung vom Dienstag habe sich „allein an die Deutsche Börse AG als juristisch­e Person“gerichtet. Somit könnten „keine Angaben zu etwaigen Vorwürfen gegen deren Verantwort­liche und Mitarbeite­r gemacht beziehungs­weise bestätigt werden“.

Gegen Kengeter wird wegen eines Aktiengesc­häfts aus dem Dezember 2015 ermittelt – das war wenige Wochen bevor der geplante und letztlich gescheiter­te Zusammensc­hluss mit der Londoner Börse (LSE) öf- fentlich gemacht wurde. Der Vorwurf ist, dass der Manager bereits zu diesem Zeitpunkt entspreche­nde Gespräche mit der LSE geführt hatte und in diesem Wissen in großem Stil Deutsche-Börse-Aktien kaufte. Nach Bekanntgab­e der Fusionsplä­ne stiegen die Kurse beider Unternehme­n. Kengeters Zukunft als Börsenchef gilt als eng verknüpft mit dem Ausgang der staatsanwa­ltschaftli­chen Ermittlung­en.

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