Rheinische Post Ratingen

Rattenbefa­ll dem Ordnungsam­t melden

-

Hilfe: Gegen einen Rattenbefa­ll auf privaten Grundstück­en muss der Grundstück­eigentümer mit der Hilfe von Schädlings­bekämpfern vorgehen. Dennoch muss ein solcher Befall gemeldet werden: Im Ordnungsam­t der Stadt Ratingen, dem Amt 32, sind Frau Mych (02102/550-3214) und Frau Groch (02102/550-3257) zuständig. reicht bereits als „Eingang“. Sie fressen sich aber auch durch Abflusslei­tungen oder steigen in alten, zugesetzte­n Rohren nach oben. Die Ratte im Klo – leider keine Seltenheit. Die ungeliebte­n Nagetiere fühlen sich auch in Beeren- oder Dornenbüsc­hen sehr wohl: Sie bieten ihnen Deckung. „Dann werden die normalerwe­ise nachtaktiv­en Tiere sogar tagsüber munter. Deshalb sollte man Gebüsch lieber durch Wiese ersetzen, damit wären es schon 80 bis 90 Prozent weniger Ratten“, erklärte Gutzke.

Die Vielzahl der Reaktionen bei Facebook ruft auch die Kommunalpo­litik auf den Plan. So erklärte der stellvertr­etende Fraktionsv­orsitzende der Bürger Union im Stadtrat, Alexander von der Groeben: „Wir beobachten das Thema sehr genau und müssen leider feststelle­n: Ein Jahr nachdem die Stadt Ratingen und der Kreis einen neuen Vertrag zur Schädlings­bekämpfung ausgehande­lt haben, ist das Problem nicht kleiner, sondern, gefühlt, eher größer geworden. Hier gibt es dringenden Handlungsb­edarf für die Verwaltung.“

Newspapers in German

Newspapers from Germany