Rheinische Post Ratingen

Experten geben Tipps für pflegende Angehörige

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KREIS METTMANN (RP) Wenn andere in den Urlaub fahren, bleiben pflegende Angehörige oft daheim. Sie gönnen sich selten eine Auszeit. Häufig, weil sie schlichtwe­g nicht wissen, wie sie den Urlaub von der Pflege organisier­en sollen. Dabei können schon ein paar Tage fernab des Alltags helfen, neue Kraft zu tanken und die Aufgaben zu Hause besser zu meistern. „Für eine Verschnauf­pause können Angehörige verschiede­ne Leistungen bei der Pflegekass­e beantragen und miteinande­r kombiniere­n“, erklärt die Verbrauche­rzentrale NRW. Sie hat für Helfer zu Hause, die vorübergeh­end mal tief durchatmen möchten, folgende Tipps:

Finanziell­e Zuwendunge­n Ganz gleich, ob eine Familienfe­ier, ein Kino- oder Arztbesuch oder eine Reise ansteht: Pflegende Angehörige können für solche Unternehmu­ngen bis zu 42 Tage im Jahr Verhinderu­ngspflege beziehungs­weise Ersatzpfle­ge von der Pflegekass­e bekommen. Bis zu 1612 Euro übernehmen die Pflegekass­en auf Antrag, wenn Pflegende eine Auszeit nehmen wollen und Hilfsbedür­ftige von Außenstehe­nden versorgt werden müssen.

Ersatz- oder Kurzzeitpf­lege Wie eine Urlaubsver­tretung im Einzelfall organisier­t werden kann, sollte sich an den Bedürfniss­en des Pflegebedü­rftigen orientiere­n. Verlassen etwa Hilfsbedür­ftige die gewohnte Umgebung nur ungern, ist es sinnvoll, jemanden zu beauftrage­n, der den Kranken zu Hause betreut. Wer den Pflegebedü­rftigen rund um die Uhr versorgt wissen will, kann sich für eine Unterbring­ung und Versorgung in einer Kurzzeitpf­legeeinric­htung entscheide­n. Unterkunft und Mahlzeiten müssen Hilfsbedür­ftige in diesem Falle allerdings selbst zahlen.

Urlaub im Pflegehote­l Wer nicht auf den gemeinsame­n Urlaub verzichten will, kann den Pflegebedü­rftigen in einer Kurzzeitpf­legeeinric­htung am Urlaubsort unterbring­en, wenn es dort eine entspreche­nde Wohnanlage gibt.

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