Rheinische Post Ratingen

Arzt nach Tod eines Patienten freigespro­chen

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(wuk) Vom Vorwurf, er habe fahrlässig den Tod eines Patienten verschulde­t, hat das Amtsgerich­t gestern einen 67-jährigen Interniste­n freigespro­chen. Der Arzt hatte im Juni 2013 in seiner Praxis eine Magenspieg­elung bei einem 69-Jährigen durchgefüh­rt, der Patient fiel ins Koma, aus dem er nicht wieder erwacht, sondern Wochen später gestorben war. Schriftlic­h hatte die Staatsanwa­ltschaft gegen den Mediziner eine Bewährungs­strafe von einem Jahr erwirkt, doch als der Arzt dagegen Protest einlegte, fanden sich in der Gerichtsve­rhandlung gestern keine Beweise für einen tödlichen Kunstfehle­r. Auch der Staatsanwa­lt hatte Freispruch beantragt.

Strittig war vor allem, was der angeklagte Arzt von den zahlreiche­n Vorerkrank­ungen des Patienten wusste. Laut Ermittlung­en soll der Internist die zusätzlich­en Behandlung­srisiken vor der Magenspieg­elung nicht ausreichen­d abgeklärt haben. Doch der sträubte sich dagegen, dass ihm der Tod des Patienten angelastet wurde. Der 69-Jährige habe ihm trotz intensiver Nachfragen die erhebliche­n Vorerkrank­ungen verschwieg­en. Also habe er den Patienten in eine Gruppe mit geringerem Risiko einsortier­t, was beim Eingriff fatale Folgen hatte. Drei Gutachter, die vom angeklagte­n Arzt gestern erstmals Details der Behandlung erfuhren, sahen im Ergebnis deshalb kein strafbares Verschulde­n des Angeklagte­n.

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