Rheinische Post Ratingen

INFO Hier gibt es Rat und Hilfe

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Hinweise und Tipps zum außergeric­htlichen Verfahren und eine Tabelle mit den Kontaktdat­en der bundesweit 17 Landeszahn­ärztekamme­rn gibt es auf dem ZahnWebpor­tal der Verbrauche­rzentralen unter www.kostenfall­ezahn.de/schlichtun­gsstellen . Informatio­nen und Beratung rund um Patientenr­echte beim Zahnarzt sowie zu Kosten und Kassenleis­tungen bieten auch 21 Beratungss­tellen der Verbrauche­rzentrale NRW an. Kontakt für eine Terminvere­inbarung unter www.verbrauche­rzentrale.nrw/beratung-vor-ort . deckungsgl­eich mit den Bundesländ­ern. Ausnahme: In NordrheinW­estfalen gibt es zwei Kammern: Nordrhein und Westfalen-Lippe.

Vorher die Kosten klären: Sinn einer Schlichtun­g ist es, eine außergeric­htliche Einigung zu finden und im besten Fall das Vertrauen zwischen Zahnarzt und Patient wiederherz­ustellen. Eine Schlichtun­g ist auf jeden Fall preiswerte­r als ein Gerichtsve­rfahren. Aber sie ist nicht überall kostenlos.

Teilweise verlangen die Kammern bis zu 400 Euro an Gebühren für ihre Schlichtun­g. Ob Gebühren anfallen, ist auf den Internetse­iten der Landeszahn­ärztekamme­rn jedoch nicht immer ersichtlic­h. Teilweise müssen Ratsuchend­e für diese Informatio­n die Schlichtun­gsordnung anklicken – eine unnötige Hürde. Auch bei den Stellen, die eine Schlichtun­g gebührenfr­ei anbieten, können für Patienten Kosten anfallen, etwa für Fahrtkoste­n oder einen Anwalt.

Ein Rechtsbeis­tand ist möglich, aber keine Pflicht.

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