INFO Hier gibt es Rat und Hilfe
Hinweise und Tipps zum außergerichtlichen Verfahren und eine Tabelle mit den Kontaktdaten der bundesweit 17 Landeszahnärztekammern gibt es auf dem ZahnWebportal der Verbraucherzentralen unter www.kostenfallezahn.de/schlichtungsstellen . Informationen und Beratung rund um Patientenrechte beim Zahnarzt sowie zu Kosten und Kassenleistungen bieten auch 21 Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW an. Kontakt für eine Terminvereinbarung unter www.verbraucherzentrale.nrw/beratung-vor-ort . deckungsgleich mit den Bundesländern. Ausnahme: In NordrheinWestfalen gibt es zwei Kammern: Nordrhein und Westfalen-Lippe.
Vorher die Kosten klären: Sinn einer Schlichtung ist es, eine außergerichtliche Einigung zu finden und im besten Fall das Vertrauen zwischen Zahnarzt und Patient wiederherzustellen. Eine Schlichtung ist auf jeden Fall preiswerter als ein Gerichtsverfahren. Aber sie ist nicht überall kostenlos.
Teilweise verlangen die Kammern bis zu 400 Euro an Gebühren für ihre Schlichtung. Ob Gebühren anfallen, ist auf den Internetseiten der Landeszahnärztekammern jedoch nicht immer ersichtlich. Teilweise müssen Ratsuchende für diese Information die Schlichtungsordnung anklicken – eine unnötige Hürde. Auch bei den Stellen, die eine Schlichtung gebührenfrei anbieten, können für Patienten Kosten anfallen, etwa für Fahrtkosten oder einen Anwalt.
Ein Rechtsbeistand ist möglich, aber keine Pflicht.