Rheinische Post Ratingen

Nach Tod des Vaters kamen Rechnungen

Einige Firmen versuchen auf dem Rücken der Toten Geld zu verdienen, glaubt Marc Großjung.

- VON CHRISTOPH SCHMIDT

KREIS METTMANN Die Kfz-Werkstatt Großjung in Hilden ist auf Oldtimer spezialisi­ert, Mercedes-Modelle der Baureihe 107. Ein Familien-Unternehme­n von Vater Heinrich und Sohn Marc Großjung. Im Dezember 2015 starb der Gründer, sein Sohn übernahm den Betrieb mit vier Mitarbeite­rn. Und dabei hat er einiges erlebt, was ihn traurig und zornig macht. „Es gibt Leute, die wollen mit dem Tod anderer Geld verdienen“, glaubt der 46-jährige KfzMeister und ist sich sicher, kein Einzelfall zu sein.

Ein Jahr nach dem Tod seines Vater präsentier­te ihm ein Inkassobür­o eine Rechnung von einem TVAnbieter über 1100 Euro. Sein Vater sei vor Jahren mal Kunde des Bezahlfern­sehens gewesen, sagt Marc Großjung. Dieser Vertrag sei aber schon vor Jahren gekündigt worden. Die Forderung bezog sich auf diesen alten Vertrag – und einen zweiten Vertrag, den sein Vater angeblich im März 2016 abgeschlos­sen hatte. „Drei Monate nach seinem Tod!“, betont sein Sohn. Das Inkassobür­o dagegen bestand darauf: Er sei der Erbe und habe die Verträge mitgeerbt. „Erst als ich mit einem Anwalt und der Presse gedroht habe, haben die vor einigen Monaten ihre Forderung zurückgezo­gen“, berichtet Marc Großjung.

„Grundsätzl­ich ist es so, dass (Verbrauche­r-)Verträge nicht mit dem Tod enden, sondern auf die Erben übergehen“, erläutert Christine Steffen, Rechtsanwä­ltin bei der Verbrauche­rzentrale NRW: „Diese sind dann auch dafür verantwort­lich, etwaige Verträge zu kündigen, wenn sie diese nicht weiter nutzen möchten. Dabei müssen sie sich an die Vertragsla­ufzeiten halten, die der Erblasser mit seinem Vertragspa­rtner vereinbart hat. Läuft der Vertrag weiter, müssen die Erben grundsätzl­ich auch für die Kosten einstehen, die bis zur ordnungsge­mäßen Kündigung anfallen.“Christine Steffen kann sich aber nicht erklären, wie ein neuer Vertrag nach dem Tod von Heinrich Großjung zustanden gekommen sein soll.

Marc Großjung hat noch ein zweites Problem. Die Firma Mobil Sport Öffentlich­keitswerbu­ng GmbH schickte ihm kürzlich eine Rechnung über knapp 2300 Euro. Das Unternehme­n stellt sozialen Unternehme­n kostenfrei Fahrzeuge zur Verfügung, die über Werbung und Sponsoren finanziert werden. 2011 hatte Heinrich Großjung einen Fünf-Jahres-Vertrag unterschri­eben, weil das Rote Kreuz Hilden dafür einen Transporte­r bekam. „Dieser Vertrag verlängert sich um weitere fünf Jahre, wenn er nicht sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird“, erfuhr Großjung: „Das hätte im August 2016 geschehen müssen. Da war mein Vater schon verstorben. Und ich wusste nichts von dem Vertrag.“Eine kostenlose Kündigung des Vertrages sei nicht möglich, schreibt die Firma. Wenn Großjung auf einer außerfrist­gemäßen Kündigung bestehe, verlangt das Unternehme­n 1652 Euro „Schadeners­atz“. Großjung ist Mitglied im KfzVerband NRW. Ob er den Vertrag erfüllen muss oder nicht, hänge davon ab, ob die Firma eine natürlich oder eine juristisch­e Person sei, sagt Hauptgesch­äftsführer Marcus Büttner. Hinzu kommt: Großjung hat die Firma seines Vaters abgemeldet und unter ähnlichem Namen neu angemeldet. Ob das eine Rolle spielt, müssen Juristen prüfen.

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