EuGH: Hohe Staatshilfe für BMW unzulässig
STRASSBURG (dpa) BMW stehen für die Fertigung von Elektroautos in Leipzig nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) weniger Fördergelder zu als angemeldet. Statt einer regionalen Investitionsbeihilfe von 45 Millionen Euro dürfe der Staat nur mit 17 Millionen Euro helfen, urteilten die Richter in Luxemburg. Die Beihilfe für die Errichtung einer Produktionsanlage in Leipzig habe nur die Mehrkosten im Vergleich zu einer Errichtung in München ausgleichen dürfen. Der höhere Betrag sei mit den Regeln des Binnenmarkts unvereinbar. Das Gericht folgte damit der Sicht der EU-Kommission, die die Beihilfe für BMW in Leipzig 2014 entsprechend gekappt hatte. Dagegen hatte der Autobauer geklagt. BMW kann nun innerhalb von zwei Monaten gegen das Urteil beim EuGH vorgehen.