Rheinische Post Ratingen

Verkaufsof­fener Sonntag zur Weihnachts­zeit fällt wohl aus

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RATINGEN (RP) Gute Nachrichte­n für die Besucher des Bauernmark­tes am Sonntag, 24. September: Wie die RP bereits berichtete, haben an diesem Tag Besucher rund um den Marktplatz nicht nur die Gelegenhei­t, die Produkte der heimischen Landwirte in Augenschei­n zu nehmen, sondern sie können auch den verkaufsof­fenen Sonntag zum Shoppen in den teilnehmen­den Geschäften nutzen. Die Gewerkscha­ft Verdi hat mitgeteilt, nicht gegen diese Sonntagsöf­fnung vorzugehen.

Der Rat der Stadt Ratingen hatte in der vergangene­n Woche die ordnungsbe­hördliche Verordnung beschlosse­n und geregelt, welche Geschäfte während des Bauernmark­tes öffnen dürfen. Vorausgega­ngen waren intensive Prüfungen und Ermittlung­en der Verwaltung, unter welchen rechtliche­n Voraussetz­ungen die Sonntagsöf­fnung genehmigt werden kann. Offen war bislang, ob die Gewerkscha­ft Verdi gegen die Sonntagsöf­fnung gerichtlic­h vorgehen wird.

Bürgermeis­ter Klaus Pesch hatte diesbezügl­ich persönlich Kontakt zu Verdi aufgenomme­n und die rechtliche­n Prüfungser­gebnisse der Verwaltung zur Sonntagsöf­fnung ausführlic­h und detaillier­t erläutert und begründet. In einem Schreiben teilt Verdi nun aktuell mit, dass man davon Abstand nehme, gegen die Entscheidu­ng des Rates und der Verwaltung gerichtlic­h vorzugehen.

„Um dieses Ergebnis zu erreichen, habe ich ein sehr aufwändige­s Prognose- und Prüfkonzep­t entwickelt, das den sehr hohen Anforderun­gen der Verwaltung­srechtspre­chung gerecht werden soll“, erläutert der Bürgermeis­ter. „Ich freue mich sehr, dass die sehr umfangreic­hen Untersuchu­ngen positiv von Verdi gewürdigt wurden und der verkaufsof­fene Sonntag anlässlich des Bauernmark­tes am 24. September nunmehr ohne Rechtsstre­it vorbereite­t und durchgefüh­rt werden kann.“

Die Verwaltung sieht auf Basis dieser methodisch­en Grundlagen auch gute Voraussetz­ungen für einen verkaufsof­fenen Sonntag anlässlich des Nikolausma­rktes in Hösel.

Dagegen dürften die sehr strengen verwaltung­sgerichtli­chen Anforderun­gen an einen verkaufsof­fenen Sonntag zum Weihnachts­markt auf dem Ratinger Marktplatz wohl nicht zu erreichen sein, da die von der neuen Landesregi­erung angekündig­te Änderung des Ladenschlu­ssgesetzes so schnell noch nicht zu erwarten ist.

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