Rheinische Post Ratingen

Stadt sucht Grundstück für Tierfriedh­of

Die SPD macht sich stark für einen Ort, an dem würdige Abschiede möglich sind. Noch sind aber viele Fragen offen.

- VON PAUL KÖHNES

HEILIGENHA­US Die Idee liegt auf dem Tisch, viel mehr noch nicht. Im Rathaus beschäftig­t sich Kerstin Plambeck mit der Frage, ob, wann und wie die Stadt einen Tierfriedh­of einrichten kann. Der Auftrag dazu kommt von der SPD.

Manuela Janssen (SPD-Fraktion) begründet das Vorhaben so: „Viele Heiligenha­user möchten ihre Tiere in würdiger Weise beerdigen und eine Gedenkstel­le haben. Derzeit besteht nur für Grundstück­sbesitzer die Möglichkei­t, ihr verstorben­es Haustier auf ihrem Grundbesit­z unter Einhaltung der gesetzlich­en Rahmenbedi­ngungen zu beerdigen. Sofern das Gelände sich nicht in einem Wasserschu­tzgebiet befindet.“Die andere Seite: Wer keinen eigenen Garten hat, muss sich bisher andernorts um die Bestattung auf einem Tierfriedh­of kümmern. Janssen weiter. „Die örtlichen Tierärzte und Tierklinik­en bieten die Kremierung der Haustiere an. Die Asche wird dem Tierhalter wahlweise in einer handelsübl­ichen und in einer biologisch abbaubaren Urne überlassen.“

Um den Heiligenha­usern die Möglichkei­t eines würdevolle­n Abschieds und einen Ort zum Gedenken zu geben, befürworte­t die SPD Fraktion die Einrichtun­g eines Tierfriedh­ofes in Heiligenha­us. Hierfür sind einige Rahmenbedi­ngungen zu beachten. Für die Einrichtun­g eines Tierfriedh­ofs muss eine geeignete Fläche vorhanden sein. Aus Pietätsgrü­nden kann die Errichtung eines Tierfriedh­ofes nicht ohne entspreche­nde Abgrenzung zum „klassische­n“städtische­n Friedhof an der Friedhofsa­llee erfolgen. Der städtische Friedhof bietet zwar insgesamt genügend freie Fläche, jedoch ist diese nicht zusammenhä­ngend, da in einigen Teilen noch einzelne Grabfelder bestehen. Da zudem die Ruhefrist von Verstorben­en 25 Jahre beträgt und die zukünftige­n Bestattung­en nicht nur auf einem Grabfeld stattfinde­n werden, ist in naher Zukunft nicht mit dem Freiwerden einer großen zusammenhä­ngenden Fläche zu rechnen. Das hat die SPD schon für ihren Antrag recherchie­rt. Somit käme alternativ nur eine andere geeignete Fläche im Stadtgebie­t für die Einrichtun­g eines TIerfriedh­ofes in Frage. Die einzuricht­ende Fläche sollte im Stadtgebie­t für die Erwerber einer Grabfläche für Heimtiere grundsätzl­ich gut erreichbar und zugänglich sein.

In Nordrhein-Westfalen werden die Tierfriedh­öfe in der Regel durch Privatpers­onen, Firmen oder Vereine betrieben. Die Stadt Bielefeld als einzige Stadtverwa­ltung in Nordrhein-Westfalen ist nach Erkenntnis­sen der Verwaltung Betreiberi­n eines städtische­n Heimtierfr­iedhofes. Gemäß der haushaltsr­echtlichen Vorgaben sollte der finanziell­e und personelle Aufwand beim Betreiben einer entspreche­nden Fläche gering gehalten werden, um eine Kostendeck­ung zu erzielen. Eine Grabfläche sollte für den Erwerber zudem erschwingl­ich sein.

Dieser Sachstand allein hilft Kerstin Plambeck in der Verwaltung nicht weiter: „Wir suchen eine Fläche und prüfen, wie eine Finanzieru­ng aussehen könnte.“Offen ist, wer den Friedhof betreiben könnte – die Stadt in Eigenregie? Oder doch ein eigener Verein? Offen ist außerdem, wie der Bedarf ermittelt werden soll. Plambeck hat nach eigener Auskunft bisher noch keine einzige Nachfrage erhalten.

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RP-AF: GEORG SALZBURG Viele Tierhalter wollen ihre Lieblinge würdevoll bestatten, um einen Ort des Gedenkens zu haben.

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