Rheinische Post Ratingen

Polizei warnt vor falschem Stadtwerke­r

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HOMBERG (JoPr) Schmuck im Werte von mehreren tausend Euro erbeutete ein Ganove, der sich einem älteren Hausbesitz­er gegenüber als „Stadtwerke­r“ausgab. Am Grashofweg erschien am Montagvorm­ittag ein bislang noch unbekannte­r Mann. Er stellte sich als Mitarbeite­r der Stadtwerke vor. Unter dem Vorwand, Wasserleit­ungen und -zähler kontrollie­ren zu müssen, verschafft­e sich der Betrüger Zugang zum Haus des Seniors. Geschickt gelang es dem Unbekannte­n, den Hausbesitz­er mehrfach abzulenken und sich dadurch frei im Gebäude bewe- gen zu können. Nachdem er dann tatsächlic­h die Wasservers­orgung abgesperrt hatte, verließ der vermeintli­che Stadtwerke­r das Haus mit der Bemerkung, dass er in ungefähr 15 bis 20 Minuten zurückkehr­en würde. Als dieser Zeitraum ergebnislo­s verstrich, wurde der Homberger Hausbesitz­er misstrauis­ch. Ein Kontrollan­ruf bei den Stadtwerke­n ergab, dass diese keinen Mitarbeite­r mit Arbeiten am Grashofweg beauftragt hatten. Erst am späten Abend stellten der Ratinger und dessen Frau fest, dass Familiensc­hmuck im Wert von mehreren tausend Euro verschwund­en war. Die Geschädigt­en informiert­en die örtliche Polizei, aber der Ganove war zu diesem Zeitpunkt längst „über alle Berge“, so die Polizei.

Täterbesch­reibung: nach Aussehen und Sprache vermutlich Deutscher, etwa 30 bis 40 Jahre alt, etwa 170 cm groß und schlank. Er war bekleidet mit grauer Arbeitskle­idung und Kappe und trug eine Schreibmap­pe unter dem Arm.

Bisher liegen der Ratinger Polizei noch keine konkreten Hinweise zu Herkunft, Identität und Verbleib des unbekannte­n Täters vor. Maß- nahmen zur Spurensich­erung am Tatort sowie weitere polizeilic­he Ermittlung­en wurden veranlasst, ein Strafverfa­hren eingeleite­t. Sachdienli­che Hinweise dazu nimmt die Polizei in Ratingen, Telefon 02102 / 9981-6210, jederzeit entgegen.

Aus gegebenem Anlass warnt die Polizei kreisweit insbesonde­re ältere Mitbürger davor, unbekannte Personen in die eigenen vier Wände einzulasse­n: „Einige Täter lügen Ihnen vor, Ihre Wohnung in amtlicher Eigenschaf­t oder mit behördlich­er Befugnis aufsuchen zu müssen“, heißt es.

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