Ersti-ABC: Schnelle Hilfe für Uni-Anfänger
Wer gerade noch an der Schule zu den Ältesten gehörte, fängt an der Uni als Ersti wieder ganz von vorne an. Bafög, Erasmus, Immatrikulation – das müssen Erstis wissen.
ASTA: Abkürzung für Allgemeiner Studierendenausschuss. Der AStA wird vom Studierendenparlament gewählt und vertritt die Interessen der Studierenden. Außerdem berät er zu allen Themen rund ums Studium. Bei psychischen Problemen oder Rechts- und Wohnungsfragen können sich Erstis zum Beispiel an den AStA wenden. Bafög: Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Regelt eine finanzielle Unterstützung während der Ausbildung. Beantragen können Studierende es laut Bundesbildungsministerium beim Studentenwerk vor Ort. Die eine Hälfte des Geldes ist ein staatlicher Zuschuss, die andere ist ein zinsloses Darlehen. c.t.: Abkürzung für cum tempore, übersetzt mit Zeit. Damit gekennzeichnete Veranstaltungen beginnen nicht zur angegebenen Zeit, sondern eine Viertelstunde später. Deshalb spricht man auch vom akademischen Viertel. Veranstaltungen, die mit s.t.(sine tempore – ohne Zeit) gekennzeichnet sind, beginnen pünktlich. Zwei direkt aufeinander folgende Veranstaltungen sind so kein Problem: Meistens ist genug Zeit für den Raumwechsel – und sogar für einen Kaffee. Dies Academicus: Lateinisch für akademischer Tag. Heute fallen die Vorlesungen und Seminare aus, stattdessen gibt es Vorträge, Informationsveranstaltungen und Führungen. Gelegenheit für Erstis, über den Tellerrand des eigenen Studiengangs zu schauen. Erasmus: Ein Förderprogramm der Europäischen Union für Auslandsaufenthalte während des Studiums. Studierende bekommen damit finanzielle und organisatorische Unterstüt- zung bei einem Semester im Ausland. Ansprechpartner ist oft das International Office auf dem Campus. Fachschaftsrat: Wird kurz einfach Fachschaft genannt. Er vertritt die Interessen der Studierenden des jeweiligen Fachs und organisiert Info- und Kulturveranstaltung wie die ErstiWoche. Hochschulsport: Eine gute Abwechslung vom Sitzen am Schreibtisch – und dabei oft günstiger als Fitness im Studio. Außerdem gibt es je nach Hochschule ein riesiges Angebot: Von A wie Aquafitness bis Z wie Zumba ist alles dabei. Immatrikulation: Bloß ein anderes Wort für Einschreibung. Nachdem Bewerber für ihren Studiengang zugelassen wurden, können sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an der Hochschule einschreiben. Jobbörse: An vielen Instituten gibt es ein Schwarzes Brett. Mehr Angebote gibt es meist in der Jobbörse, beispielsweise vom Studentenwerk vor Ort. Dort werden Tätigkeiten angeboten, die sich gut mit dem Studium vereinbaren lassen: 450-Euro-Jobs oder die Arbeit als Werksstudent zum Beispiel. Kindergeld: Eltern von Studierenden erhalten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld. Wenn den Eltern keine Kosten mehr durch ihr Kind entstehen, müssen sie ihrem Kind das Geld auszahlen. Krankenversicherung: Geringfügig beschäftigte Studierende können bis zu ihrem 25. Lebensjahr weiter über ihre Eltern versichert werden. Wer zu viel Geld dafür verdient oder älter ist, für den gibt es günstige Studententarife. Literatur: Bei einigen Standardwerken lohnt sich die An- schaffung, beim Rest greifen Studierende besser auf Kopien oder Leihexemplare zurück. Viele Dozenten stellen einen Handapparat oder Reader zur Verfügung, in dem Literatur gesammelt zu finden ist. Ordentlicher Student: Räumt sein Zimmer immer auf? Das ist natürlich Quatsch. Ordentlicher Student ist, wer an einer Hochschule eingeschrieben ist und dessen Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen wird. Regelstudienzeit: Die Semesterzahl, die für das Absolvieren des Studiengangs vorgesehen ist. Sie einzuhalten, ist vor allem für Bafög-Bezieher wichtig. Wer zu lange für das Studium braucht, muss in manchen Bundesländern außerdem Gebühren bezahlen. Semesterbeitrag: Davon wird unter anderem das Semesterticket bezahlt, außerdem geht ein Teil an Studentenwerk und Verwaltung. Ummelden: Wer zum Studieren in eine andere Stadt zieht, muss seiner Meldepflicht nachkommen und sich im Bürgeramt der neuen Stadt anmelden. Dafür muss man eine Einzugsbestätigung des Vermieters vorlegen. Vorlesungsfreie Zeit: Nicht zu verwechseln mit Ferien! Hausarbeiten und Prüfungen stehen an, in manchen Studiengängen sind hier Pflichtpraktika vorgesehen. Urlaub buchen sollte man daher zum Beispiel erst, wenn Klausuren und andere Termine feststehen. Zulassung: Oft kann man sich nicht direkt für einen Studiengang einschreiben. Stehen weniger Plätze zur Verfügung, als es Bewerber gibt, kommt es auch bei Masterstudiengängen zum Zulassungsverfahren.