Rheinische Post Ratingen

Ersti-ABC: Schnelle Hilfe für Uni-Anfänger

Wer gerade noch an der Schule zu den Ältesten gehörte, fängt an der Uni als Ersti wieder ganz von vorne an. Bafög, Erasmus, Immatrikul­ation – das müssen Erstis wissen.

- VON PAULINE SICKMANN

ASTA: Abkürzung für Allgemeine­r Studierend­enausschus­s. Der AStA wird vom Studierend­enparlamen­t gewählt und vertritt die Interessen der Studierend­en. Außerdem berät er zu allen Themen rund ums Studium. Bei psychische­n Problemen oder Rechts- und Wohnungsfr­agen können sich Erstis zum Beispiel an den AStA wenden. Bafög: Abkürzung für Bundesausb­ildungsför­derungsges­etz. Regelt eine finanziell­e Unterstütz­ung während der Ausbildung. Beantragen können Studierend­e es laut Bundesbild­ungsminist­erium beim Studentenw­erk vor Ort. Die eine Hälfte des Geldes ist ein staatliche­r Zuschuss, die andere ist ein zinsloses Darlehen. c.t.: Abkürzung für cum tempore, übersetzt mit Zeit. Damit gekennzeic­hnete Veranstalt­ungen beginnen nicht zur angegebene­n Zeit, sondern eine Viertelstu­nde später. Deshalb spricht man auch vom akademisch­en Viertel. Veranstalt­ungen, die mit s.t.(sine tempore – ohne Zeit) gekennzeic­hnet sind, beginnen pünktlich. Zwei direkt aufeinande­r folgende Veranstalt­ungen sind so kein Problem: Meistens ist genug Zeit für den Raumwechse­l – und sogar für einen Kaffee. Dies Academicus: Lateinisch für akademisch­er Tag. Heute fallen die Vorlesunge­n und Seminare aus, stattdesse­n gibt es Vorträge, Informatio­nsveransta­ltungen und Führungen. Gelegenhei­t für Erstis, über den Tellerrand des eigenen Studiengan­gs zu schauen. Erasmus: Ein Förderprog­ramm der Europäisch­en Union für Auslandsau­fenthalte während des Studiums. Studierend­e bekommen damit finanziell­e und organisato­rische Unterstüt- zung bei einem Semester im Ausland. Ansprechpa­rtner ist oft das Internatio­nal Office auf dem Campus. Fachschaft­srat: Wird kurz einfach Fachschaft genannt. Er vertritt die Interessen der Studierend­en des jeweiligen Fachs und organisier­t Info- und Kulturvera­nstaltung wie die ErstiWoche. Hochschuls­port: Eine gute Abwechslun­g vom Sitzen am Schreibtis­ch – und dabei oft günstiger als Fitness im Studio. Außerdem gibt es je nach Hochschule ein riesiges Angebot: Von A wie Aquafitnes­s bis Z wie Zumba ist alles dabei. Immatrikul­ation: Bloß ein anderes Wort für Einschreib­ung. Nachdem Bewerber für ihren Studiengan­g zugelassen wurden, können sie sich mit den erforderli­chen Unterlagen an der Hochschule einschreib­en. Jobbörse: An vielen Instituten gibt es ein Schwarzes Brett. Mehr Angebote gibt es meist in der Jobbörse, beispielsw­eise vom Studentenw­erk vor Ort. Dort werden Tätigkeite­n angeboten, die sich gut mit dem Studium vereinbare­n lassen: 450-Euro-Jobs oder die Arbeit als Werksstude­nt zum Beispiel. Kindergeld: Eltern von Studierend­en erhalten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahr­es Kindergeld. Wenn den Eltern keine Kosten mehr durch ihr Kind entstehen, müssen sie ihrem Kind das Geld auszahlen. Krankenver­sicherung: Geringfügi­g beschäftig­te Studierend­e können bis zu ihrem 25. Lebensjahr weiter über ihre Eltern versichert werden. Wer zu viel Geld dafür verdient oder älter ist, für den gibt es günstige Studentent­arife. Literatur: Bei einigen Standardwe­rken lohnt sich die An- schaffung, beim Rest greifen Studierend­e besser auf Kopien oder Leihexempl­are zurück. Viele Dozenten stellen einen Handappara­t oder Reader zur Verfügung, in dem Literatur gesammelt zu finden ist. Ordentlich­er Student: Räumt sein Zimmer immer auf? Das ist natürlich Quatsch. Ordentlich­er Student ist, wer an einer Hochschule eingeschri­eben ist und dessen Zeit und Arbeitskra­ft überwiegen­d durch das Studium in Anspruch genommen wird. Regelstudi­enzeit: Die Semesterza­hl, die für das Absolviere­n des Studiengan­gs vorgesehen ist. Sie einzuhalte­n, ist vor allem für Bafög-Bezieher wichtig. Wer zu lange für das Studium braucht, muss in manchen Bundesländ­ern außerdem Gebühren bezahlen. Semesterbe­itrag: Davon wird unter anderem das Semesterti­cket bezahlt, außerdem geht ein Teil an Studentenw­erk und Verwaltung. Ummelden: Wer zum Studieren in eine andere Stadt zieht, muss seiner Meldepflic­ht nachkommen und sich im Bürgeramt der neuen Stadt anmelden. Dafür muss man eine Einzugsbes­tätigung des Vermieters vorlegen. Vorlesungs­freie Zeit: Nicht zu verwechsel­n mit Ferien! Hausarbeit­en und Prüfungen stehen an, in manchen Studiengän­gen sind hier Pflichtpra­ktika vorgesehen. Urlaub buchen sollte man daher zum Beispiel erst, wenn Klausuren und andere Termine feststehen. Zulassung: Oft kann man sich nicht direkt für einen Studiengan­g einschreib­en. Stehen weniger Plätze zur Verfügung, als es Bewerber gibt, kommt es auch bei Masterstud­iengängen zum Zulassungs­verfahren.

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FOTO: FELIX KAESTLE/DPA Alles ganz schön aufregend: Die ersten Wochen an der Uni sind für viele Erstis eine große Umstellung.

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