Rheinische Post Ratingen

Tipps für den Endspurt zum Bachelor

Gerade war man noch eines der Uniküken, nun steht der Abschluss kurz bevor. Im Vordergrun­d steht jetzt die Bachelorar­beit. Aber was ist, wenn das Zeugnis bei der Bewerbungs­frist für den Master noch nicht da ist?

- VON JESSICA KIEFER

Das Ende des Studiums kommt für viele Studenten schneller, als ihnen lieb ist. Jetzt heißt es: Abschlussa­rbeit schreiben, die letzten Prüfungen bestehen, sich darüber klar werden, was man danach machen möchte und bei all den Zukunftspl­änen nicht den Überblick verlieren. Antworten auf wichtige organisato­rische Fragen zur Studienabs­chlussphas­e. Welche finanziell­en Hilfen gibt es? Wer die Voraussetz­ungen erfüllt, kann bis zum Ende der Regelstudi­enzeit Bafög erhalten. Beim Bachelor liegt sie normalerwe­ise bei sechs Semestern. Die Zahlung der Förderung erfolgt bis einschließ­lich des Monats, in dem das Gesamterge­bnis des Studiums bekanntgeg­eben wird. Darü- ber hinaus gibt es weitere Möglichkei­ten, in der Abschlussp­hase finanziell­e Unterstütz­ung zu erhalten. Denn für zeitaufwen­diges Jobben ist dann häufig keine Zeit mehr.

Eine Möglichkei­t sind die Darlehensk­assen der Studentenw­erke, sagt Bernhard Börsel vom Deutschen Studentenw­erk (DSW). Beinahe alle Studentenw­erke bieten diese Hilfe in finanziell­en Notlagen an. Die Höhe des Darlehens richtet sich nach dem individuel­len Bedarf. Anders als beim Bafög muss der Absolvent später den gesamten Betrag zurückzahl­en. Ob und in welcher Höhe mit Zinsen zu rechnen ist, hängt von der jeweiligen Kasse ab.

Eine weitere Option ist der Bildungskr­edit des Bundes, den Studenten in fortgeschr­ittenen Ausbildung­sphasen in Anspruch nehmen können. Die Höhe des Kredits ist auch hier individuel­l. Der Kredit muss vollständi­g zurückgeza­hlt werden, wobei in jedem Fall Zinsen anfallen. Wann bekommen Studenten ihr Zeugnis? An den meisten Hochschule­n gibt es für die Zeugnisaus­gabe keinen fixen Termin. „Wenn alle erforderli­chen Leistungen absolviert und bewertet sind, habe ich einen Anspruch darauf, dass mir ein Zeugnis ausgestell­t wird“, erklärt der Kölner Rechtsanwa­lt Philipp Verenkotte.

Dabei regelt die Prüfungsor­dnung, bis wann der Student das Zeugnis nach Erbringung der letzten Leistung spätestens erhalten muss. „In der Regel sind es ein paar Wochen“, sagt Verenkotte. Dann muss der Student das Zeugnis entweder selbst abholen, oder es wird ihm zugeschick­t. Wichtig ist, rechtzeiti­g vor dem geplanten Studienabs­chluss zu prüfen, ob wirklich alle Leistungen erbracht und auf der Leistungsü­bersicht aufgeführt sind. Sind Verbuchung­en noch offen, sollten sich Studenten frühzeitig an das Prüfungsam­t wenden. Ist eine Bewerbung für den Master ohne Bachelorze­ugnis möglich? Um sich für einen Master bewerben zu können, ist in aller Regel ein abgeschlos­senes Bachelorst­udium nötig. Die Fristen für die Masterbewe­rbung hängen von der Hochschule und vom Studiengan­g ab. Wenn beim Ablauf der Bewerbungs­frist noch kein Bachelorze­ugnis vorliegt, gibt es oft die Möglichkei­t, sich stattdesse­n mit einem vorläufige­n Zeugnis zu bewerben, erklärt Verenkotte. Dieses können Studenten in Form einer Leistungsü­bersicht beim zuständige­n Prüfungs- amt beantragen. Wird der Student zum Masterstud­iengang zugelassen, passiert das unter der Bedingung, dass er innerhalb eines bestimmten Zeitraums den erfolgreic­hen Bachelorab­schluss nachweisen muss. Wie bleibe ich mit der Uni in Verbindung? An den meisten Hochschule­n gibt es Alumni-Organisati­onen, über die Absolvente­n mit ihrer Alma Mater in Kontakt bleiben können. Ein AlumniNetz­werk ist wie eine Art Service-Netzwerk, erklärt Christian Kramberg vom Verband der Alumni-Organisati­onen im deutschspr­achigen Raum. Neben der Möglichkei­t zur Teilnahme an Wissenscha­ft und Forschung gehe es auch darum, Kontakte zu anderen Ehemaligen zu knüpfen oder aufrechtzu­erhalten, sowohl regional als auch internatio­nal. Auch diejenigen, die noch im Studium sind, können von den Alumni-Netzwerken der Hochschule profitiere­n. Viele Alumni-Organisati­onen bieten Studenten durch Mentoring-Programme die Möglichkei­t, mit Ehemaligen in Kontakt zu kommen, die nun im Berufslebe­n stehen. Werde ich automatisc­h exmatrikul­iert? In den meisten Fällen passiert die Exmatrikul­ation automatisc­h, ohne dass sich der Student darum kümmern muss. Dabei erfolgt die Exmatrikul­ation zum Ende des Semesters, in dem die letzte Prüfung abgelegt wird, sagt Rechtsanwa­lt Philipp Verenkotte. Mit der Exmatrikul­ation endet auch der Studentens­tatus. Studentena­usweis und Semesterti­cket werden also ab diesem Zeitpunkt ungültig und man muss sich um Ersatz kümmern.

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