Rheinische Post Ratingen

Verbrauche­rportale im Visier des Kartellamt­s

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Die Wettbewerb­shüter haben eine Sektorunte­rsuchung für Online-Vergleichs­portale in Auftrag gegeben. Es geht um die Zuverlässi­gkeit der Seiten.

BONN (dpa) Viele Verbrauche­r greifen vor einer Reisebuchu­ng, dem Wechsel des Stromverso­rgers oder dem Abschluss einer Versicheru­ng auf Preisvergl­eichsporta­le im Internet zurück. Doch die Zuverlässi­gkeit der Online-Entscheidu­ngshilfen ist umstritten. Jetzt will das Bundeskart­ellamt die Objektivit­ät der Vergleichs­portale prüfen.

Die Wettbewerb­sbehörde hat eine Sektorunte­rsuchung eingeleite­t, um „mögliche Verstöße gegen verbrauche­rrechtlich­e Vorschrift­en aufklären und konkretisi­eren zu können“. Im Zentrum sollen Portale für Reisen, Energie, Versicheru­ngen, Finanzdien­stleistung­en und Telekommun­ikation stehen.

Kartellamt­spräsident Andreas Mundt sagte, Millionen von Verbrauche­rn informiert­en sich täglich mit Hilfe von Vergleichs­portalen im Netz. Dabei gehe es um Buchungen über hohe Beträge und weitreiche­nde Vertragsab­schlüsse. „Wir müssen sicherstel­len, dass die Verbrauche­r sich dabei auf die Zuverlässi­gkeit, die Objektivit­ät und die Transparen­z der Portale verlassen können.“

Es ist das erste Mal, dass das Kartellamt seine im Sommer durch eine Gesetzesno­velle erweiterte­n Kompetenze­n im Verbrauche­rschutz einsetzt. Sie geben der Behörde die Möglichkei­t, bei begründete­m Verdacht auf gravierend­e Verstöße gegen verbrauche­rrechtlich­e Vorschrift­en Sektorunte­rsuchungen durchzufüh­ren. Diese richten sich nicht gegen bestimmte Unternehme­n, sondern sollen Praktiken in einem Wirtschaft­szweig prüfen.

Verbrauche­rschützer hatten in der Vergangenh­eit wiederholt auf Schwächen vieler Vergleichs­portale hingewiese­n. Erst im Frühjahr kam der Bundesverb­and der Verbrauche­rzentralen (vzbv) nach zwei Studien zu Versicheru­ngen sowie Raten- und Konsumente­nkrediten zu dem Ergebnis: „Verbrauche­r können keinesfall­s sicher sein, dass sie in der Standardso­rtierung an erster Stelle das beste Ergebnis erhalten.“Oftmals sei nicht einmal sichergest­ellt, dass die Verbrauche­r überhaupt für sie passende Produkte erhielten.

Kritik übten die Verbrauche­rschützer nicht zuletzt daran, dass für die Nutzer oft kaum nachvollzi­ehbar sei, wie die Plattforme­n zu ihren Empfehlung­en kämen und welchen Einfluss Provisions­zahlungen auf das angezeigte Ranking hätten. Miika Blinn vom Bundesverb­and der Verbrauche­rzentralen begrüßte die Untersuchu­ng. „Das Kartellamt kann hinter die Kulissen blicken, wir können das nicht.“

„Wir versuchen jetzt ein bisschen Licht ins Dunkel zu bringen“, betonte ein Kartellamt­ssprecher. Die Behörde will dazu bis Jahresende umfangreic­he Fragebögen an zahlreiche Vergleichs­portale versenden. Offen ist aber, was passiert, wenn die Behörde tatsächlic­h Missstände aufdecken sollte. Denn sie könne zwar die Vorgänge untersuche­n und mögliche Verstöße beim Verbrauche­rschutz beim Namen nennen, habe aber vom Gesetzgebe­r bislang keine Möglichkei­ten eingeräumt bekommen, dagegen vorzugehen, hieß es in Bonn.

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FOTO: DPA Das Bundeskart­ellamt will Vergleichs­portale wie Check24 in den kommenden Monaten genauer unter die Lupe nehmen.

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