Geldsegen für Ratingen und Heiligenhaus
Das neue Gemeindefinanzierungsgesetz 2018 entlastet die NRW-Kommunen um über 11,7 Milliarden Euro.
RATINGEN/HEILIGENHAUS (wie/JoPr) Mit dem neuen Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2018 werden die NRW-Kommunen deutlich entlastet. Unsere Städte finanzieren sich durch Gewerbesteuer und Anteile an der Einkommensteuer ihrer Bewohner. Das führt hier und da zu leichten Ungerechtigkeiten, wenn eine Stadt attraktive Gewerbegebiete anbieten kann und das Steueraufkommen dreistellige Millionenbeträge ausmacht.
Einen Teil zum Haushalt der Kommunen trägt aber auch das Land bei. „Mit dem neuen Gemeindefinanzierungsgesetz 2018 werden die Kommunen mit über eine Milli- arde Euro entlastet“, teilt jetzt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung mit.
Die Gesamtzuweisungen an die Kommunen werden 2018 mehr als 11,7 Milliarden Euro betragen. Das ist im Vergleich zur aktuellen Situation ein Plus von etwa 1,06 Milliarden Euro – und entspricht einer Steigerung von 9,96 Prozent. „Auch wenn wir die seit Jahren entstandene Haushaltssituation der Kommunen nicht schlagartig ändern können: Über eine Milliarde Euro mehr bedeutet schon einen soliden Beitrag zur kommunalen Leistungsfähigkeit“, erklärt Kommunalministerin Ina Scharrenbach.
Die Stadt Ratingen geht wegen ihrer Steuerkraft wie auch 2017 bei den steuerkraftabhängigen Schlüsselzuweisungen im kommenden Ina Scharrenbach Jahr wieder leer aus. Die Gesamtzuweisungen steigen jedoch um 9,6 Prozent auf knapp sechs Millionen Euro. In Heiligenhaus sinken die steuerkraftanhängigen Schlüsselzu- weisungen um 3,1 Prozent auf 4,6 Millionen Euro, während die Gesamtzuweisungen leicht um 0,4 Prozent auf 6,6 Millionen Euro steigen. Gegenüber den bereits bekannten Entlastungen geht damit ein zusätzlicher Betrag von etwa 230 Millionen Euro in die Verbesserung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände. „Auch wenn wir die seit Jahren entstandene Haushaltssituation der Kommunen nicht schlagartig ändern können: Über eine Milliarde Euro mehr bedeutet schon einen soliden Beitrag zur kommunalen Leistungsfähigkeit“, erklärt Kommunalministerin Ina Scharrenbach. Die Ministerin weiter: „Auch wenn diese Zusatzmittel aus dem GFG bei gleichbleibenden Bedingungen allein der Entwicklung der Steuereinnahmen des Landes zu verdanken sind: Es ist die neue Landesregierung, die die weiteren Verbesserungen der kommunalen Finanzsituation bewirkt – von der Abschaffung der Kommunalsoli und der Absenkung des Vorweg-Abzugs über das Trägerrettungsprogramm für Kindertageseinrichtungen und die Neuregelung der Kostenteilung beim Unterhaltsvorschuss.“Für eine Entlastung hatte bereits die Abschaffung des Kommunalsoli gesorgt.
„Es ist die Landesregierung, die die Verbesserungen der kommunalen Finanzen bewirkt“