Rheinische Post Ratingen

Klage verzögert Bau zweier Windräder

Die Bezirksreg­ierung hatte die Errichtung von zwei Windkrafta­nlagen in Homberg genehmigt.

- VON MARITA JÜNGST

HOMBERG Nach mehr als zehn Jahren Verfahrens­zeit hatte die Bezirksreg­ierung in Düsseldorf Ende Dezember vergangene­n Jahres die Genehmigun­g für den Bau zweier Windräder auf einem Feld in Homberg genehmigt. Die Stadt Ratingen wurde Anfang des Jahres darüber informiert. Doch seitdem ist es still geworden um die beiden Windräder.

Warum, erklärte jetzt die Bezirksreg­ierung als Genehmigun­gsbehörde auf Anfrage. Gegen den Bau der Windenergi­eanlagen ist Klage eingereich­t worden. Von wem, darf die Bezirksreg­ierung nicht sagen. „Um die Genehmigun­g trotz der anhängigen Klagen in Anspruch nehmen und die beiden WEA errichten zu können, hat der Genehmigun­gsinhaber am 20. Oktober 2017 die Anordnung der sofortigen Vollziehun­g des Genehmigun­gsbescheid­es bei uns beantragt. Der Antrag wird derzeit geprüft“, heißt es in einer schriftlic­hen Stellungna­hme der Behörde. Die Prüfung wird laut Bezirksreg­ierung wohl mehrere Wochen dauern.

Die juristisch­en Auseinande­rsetzungen um die beiden geplanten Windräder reichen bis ins Jahr 2005 zurück. Damals erlitt die Stadt Ratingen in der Auseinande­rsetzung mit dem Investor, der Gelsenkirc­hener BBB Umwelttech­nik GmbH, eine Niederlage. Im Eilverfahr­en vor dem Verwaltung­sgericht Düsseldorf erging ein Beschluss zu Gunsten der BBB. Danach durfte die Stadt dem Unternehme­n die Baugenehmi­gung für zwei Windräder mit einer Höhe von 138 Metern nicht verweigern.

Doch damit war der Bau der Windräder noch längst nicht beschlosse­ne Sache. Nun ging die Bezirksreg­ierung gegen das Vorhaben vor. Doch auch die konnte sich in Sachen Windräder auf dem 155 Meter hohen Schellberg in Homberg an der Stadtgrenz­e zu Mettmann juristisch nicht durchsetze­n. Das Verwaltung­sgericht Düsseldorf wies im Jahr 2012 die Bedenken der Bezirksreg­ierung zurück. Nun müsse die Bezirksreg­ierung neu entscheide­n hieß es. Weil Schwarzbac­hhof und Obenschrie­vershof in unmittelba­rer Nähe der geplanten Anlagen liegen, hatte die Bezirksreg­ierung den Antrag von BBB mit Hinweis auf den Denkmalsch­utz abgelehnt. Die Höfe stehen unter Denkmalsch­utz. Auch gehe von den Anlagen eine „bedrängend­e Wirkung“aus. Beides verneinte das Gericht.

Genehmigt wurden die zwei Windräder so wie seinerzeit beantragt: Es handelt sich um Windenergi­eanlagen des Fabrikats Enercon E70 E 4, die Nabenhöhe beträgt 98 Meter, der Rotordurch­messer 71 Meter, die Gesamthöhe bis zur Flügelspit­ze also etwa 133 Meter. Die genehmigte­n Standorte befinden sich auf einem großen Feld in der Gemarkung Meiersberg, südlich des Schwarzbac­hs, östlich der Metzkausen­er Straße, die Homberg mit Mettmann verbindet.

Die Grünen in Ratingen hatten Anfang des Jahres die Entscheidu­ng der Bezirksreg­ierung begrüßt. Doch mit der erteilten Baugenehmi­gung konnte keinesfall­s mit der Errichtung begonnen werden, weil nun erneute Klagen anhängig sind. Ob die aufschiebe­nde Wirkung haben, wird vermutlich frühestens Ende des Jahres feststehen.

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RP-FOTO: ACHIM BLAZY Das Windrad der Stadtwerke dreht sich seit vielen Jahren in Homberg. Ein privater Investor wollte zwei Weitere Anlagen auf den Homberger Höhe bauen. Das Genehmigun­gsverfahre­n läuft seit mehr als zehn Jahren.

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