Rheinische Post Ratingen

Zwischen „Amt“und „Mandat“

NRW-Justizmini­ster reagiert auf Interessen­konflikt-Vorwürfe der Opposition

- VON B. NEUSCHÄFER UND T. REISENER

DÜSSELDORF NRW-Justizmini­ster Peter Biesenbach (CDU) gibt sein Mandat im Oberbergis­chen Kreistag auf. „Es gibt unterschie­dliche Rechtsmein­ungen, ob man in Nordrhein-Westfalen zugleich Mitglied der Landesregi­erung und eines Kreistags sein kann“, erklärte Biesenbach gestern. Biesenbach ist Chef der CDU-Fraktion im Kreistag. Über die Nachfolge wird die Fraktion kommende Woche beraten.

Biesenbach reagiert damit auf Vorwürfe der Opposition im Landtag. SPD und Grüne unterstell­ten dem Minister einen Interessen­konflikt. Der Grünen-Abgeordnet­e Mehrdad Mostofizad­eh verweist dazu in einer noch unbeantwor­teten Kleinen Anfrage auf den Artikel 64 Abs. 2 Satz 1 der Landesverf­assung NRW: „Mit dem Amte eines Mitgliedes der Landesregi­erung ist die Ausübung eines anderen öffentlich­en Amtes oder einer anderen Berufstäti­gkeit in der Regel unvereinba­r.“SPD und Grüne sehen unter anderem die Gefahr, dass Biesenbach als Justizmini­ster auch mit kommunalre­chtlichen Fragestell­ungen konfrontie­rt werden könnte.

Die entgegenge­setzte Rechtsposi­tion, die Biesenbach vertritt, unterschei­det zwischen dem verliehene­n „Amt“des Justizmini­sters und dem „Mandat“, das ihn per Wahl in den Kreistag brachte. Dem Wortlaut nach schließt die Landesverf­assung tatsächlic­h nur die Übernahme eines zweiten Amtes aus. Daher sagt Biesenbach: „Persönlich bin ich der Auffassung, dass es dem Ministeram­t gut tut, dass ich in der Kommunalpo­litik verwurzelt und engagiert bin.“Er halte die Verbindung „für unproblema­tisch“.

Biesenbach hatte nach den Vorwürfen der Opposition die Ministereh­renkommiss­ion um Klärung gebeten. Sie kam zu dem Ergebnis, dass sich zwei Rechtsauff­assungen gegenübers­tehen, die nur durch den Verfassung­sgerichtsh­of hätten geklärt werden können. Einen solchen Rechtsstre­it wollte Biesenbach der Landesregi­erung ersparen.

Der Düsseldorf­er Verfassung­srechtler Martin Morlok sagt: „Die Rechtslage ist nicht eindeutig, aber wahrschein­lich ist das parallele Mandat eines Ministers im Kreistag zulässig.“Dennoch habe Biesenbach gut daran getan, es abzugeben. „Schon wegen der zeitlichen Beanspruch­ung“, wie Morlok meint.

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FOTO: DPA Peter Biesenbach (CDU), Justizmini­ster von NRW.

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