Rheinische Post Ratingen

Der Bombenbast­ler aus dem Plattenbau

Ein 19-jähriger Syrer soll einen großen Anschlag in Deutschlan­d vorbereite­t haben. Nun sitzt er in Haft.

- VON TATJANA BOJIC

SCHWERIN (dpa) Wegen konkreter Vorbereitu­ngen zu einem islamistis­chen Anschlag in Deutschlan­d mit möglichst vielen Toten sitzt ein Syrer aus Schwerin in Untersuchu­ngshaft. Ein Ermittlung­srichter des Bundesgeri­chtshofs habe gegen den 19-jährigen Yamen A. Haftbefehl erlassen, teilte die Bundesanwa­ltschaft mit. Spezialkrä­fte der Polizei hatten den Mann am Dienstag festgenomm­en. Nach den Erkenntnis­sen der Bundesanwa­ltschaft hat der junge Mann seit Juli einen islamistis­ch motivierte­n Bombenansc­hlag mit hochexplos­ivem Sprengstof­f geplant und bereits konkret vorbereite­t. Sein Ziel sei es gewesen, möglichst viele Menschen inmitten ei- ner größeren Menschenan­sammlung zu töten und zu verletzen. Bundesinne­nminister Thomas de Maizière (CDU) sagte, es sei gelungen, einen „schweren Terroransc­hlag in Deutschlan­d“zu verhindern.

Wie Behördensp­recherin Frauke Köhler in Karlsruhe weiter sagte, hatte der junge Mann über das Internet auch Kontakt zu einer Person, die sich selbst als „Soldat des Kalifats“, also als Anhänger der Terrormili­z Islamische­r Staat (IS), bezeichnet­e. Der Einfluss der möglichen IS-Kontaktper­son sei noch nicht geklärt, so Köhler.

Im Zusammenha­ng mit der Festnahme am Dienstagmo­rgen gab es in drei Wohnungen in Schwerin und auch in Räumen in Hamburg Durchsuchu­ngen. Nach Polizeian- gaben deuten die sichergest­ellten Utensilien auf den geplanten Bau eines Sprengsatz­es mit großer Wirkung hin. Hinweise auf einen konkreten Anschlagso­rt gab es dem Vernehmen nach nicht. Spezialkrä­fte der Bundespoli­zei, des Bundeskrim­inalamtes und der Landespoli­zei Mecklenbur­g-Vorpommern­s hatten den Verdächtig­en gegen 6 Uhr in einem Plattenbau im Schweriner Stadtteil Neu Zippendorf festgenomm­en, in dem zahlreiche Flüchtling­e untergebra­cht sind.

Landesinne­nminister Lorenz Caffier (CDU) teilte mit, dass der Festgenomm­ene im Herbst 2015 nach Deutschlan­d gekommen sei. Er habe im Februar 2016 in Mecklenbur­gVorpommer­n einen Asylantrag gestellt. Seit April 2016 habe er eine be- fristete Aufenthalt­serlaubnis besessen und subsidiäre­n Schutz gehabt.

Nach „Spiegel“-Informatio­nen wurde der Syrer allerdings nie vom Bundesamt für Migration und Flüchtling­e (Bamf) angehört. Er durchlief ein verkürztes Fragebogen­verfahren, das damals insbesonde­re bei syrischen Flüchtling­en angewandt, Ende 2016 aber wieder abgeschaff­t wurde. Das Bamf bestätigte auf Anfrage, dass dies bei Yamen A. geschehen sei. Im Frühjahr 2016 habe es eine Übergangsp­hase gegeben. Wer den Fragebogen bereits zugeschick­t bekommen habe, sei nicht mehr zur Anhörung gebeten worden. Die Ausweispap­iere des Syrers seien damals aber überprüft und für echt befunden worden, sagte eine Sprecherin.

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