Rheinische Post Ratingen

Verfassung­sgericht stärkt Rechte der Abgeordnet­en

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KARLSRUHE (dpa) Die Bundesregi­erung ist nach einem Urteil des Bundesverf­assungsger­ichts ihrer Antwortpfl­icht auf Fragen von Abgeordnet­en nicht ausreichen­d nachgekomm­en. Sie habe die Rechte der Abgeordnet­en und des Bundestags verletzt. Geklagt hatten die Grünen, die 2010 Auskunft von der Bundesregi­erung zu Zugverspät­ungen haben wollten. Ohne Beteiligun­g am Wissen der Regierung könne das Parlament sein Kontrollre­cht gegenüber der Regierung nicht ausüben, sagte Gerichtspr­äsident Andreas Voßkuhle. Die Regierung hatte Fragen nur teilweise oder gar nicht beantworte­t. Sie hatte das mit Verschwieg­enheitspfl­ichten begründet. Die Regierung habe damit die Grenzen ihrer Antwortpfl­icht verkannt, so die Richter.

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