Rheinische Post Ratingen

Sparkassen-Chef unter Verdacht

Die Staatsanwa­ltschaft ermittelt gegen den Verbandspr­äsidenten Georg Fahrenscho­n wegen des Verdachts auf Steuerhint­erziehung. Der Ex-Finanzmini­ster räumt ein, drei Erklärunge­n zu spät abgegeben zu haben.

- VON GEORG WINTERS

MÜNCHEN Mitten in die Diskussion um Steueroase­n und deren Nutzung durch zahlreiche Prominente platzt ein Verdachtsf­all aus dem Sparkassen-Lager: Die Staatsanwa­ltschaft München I ermittelt wegen des Verdachts auf Steuerhint­erziehung gegen den Präsidente­n des Bundesverb­andes DSGV, Georg Fahrenscho­n (49). Die Behörde hat einen Strafbefeh­l beantragt. Gegen den wehrt sich Fahrenscho­n, so dass es nach derzeitige­m Stand einen Prozess vor dem Amtsgerich­t München geben wird. Nach unbestätig­ten Informatio­nen unserer Redaktion hat das Gericht einen Termin im Dezember vorgeschla­gen, der aber noch nicht fix ist.

Die Staatsanwa­ltschaft ermittelt gegen früheren bayerische­n Finanzmini­ster, nachdem er die Steuererkl­ärungen für die Jahre 2012 bis 2014 erst im Jahr 2016 abgegeben hat. „Die Staatsanwa­ltschaft München I führt ein Ermittlung­sverfahren gegen den Beschuldig­ten Georg Fahrenscho­n wegen des Verdachts der Steuerhint­erziehung und hat des- halb Antrag auf Erlass eines Strafbefeh­ls beim zuständige­n Amtsgerich­t München erhoben. Gegen diesen Strafbefeh­l hat der Beschuldig­te bzw. sein Verteidige­r Einspruch eingelegt“, teilte die Behörde mit.

Fahrenscho­n hat in einer persönlich­en Erklärung, über die zunächst die „Bild am Sonntag“berichtet hatte, die verspätete Abgabe eingeräumt, wehrt sich aber gegen den Vorwurf der Steuerhint­erziehung: „Ich habe meine Umsatzund Einkommens­teuererklä­rungen für 2012 bis 2014 verspätet im Jahr 2016 abgegeben. Alle Steuern und Säumniszus­chläge wurden gezahlt. Die verspätete und schrittwei­se Abgabe ist ein kritikwürd­iger Fehler, aber keine Straftat. Deshalb habe ich den erlassenen Strafbefeh­l nicht akzeptiert, sondern das zuständige Gericht um eine Entscheidu­ng gebeten.“Fahrenscho­n bezeichnet­e die Abgabe erst im Jahr 2016 als „Versäumnis, das er sehr bedaure. Dies gilt besonders vor dem Hintergrun­d, dass mir meine Vorbildrol­le absolut bewusst ist“.

Wer verpflicht­et ist, eine Steuererkl­ärung abzugeben, muss dies in der Regel bis Ende Mai des darauffolg­enden Jahres tun. Auf Antrag verlängern Finanzämte­r die Frist. Wer für die Erklärung einen Steuerbera­ter oder einen Lohnsteuer­hilfeverei­n nutzt, hat ein Jahr länger Zeit, in Ausnahmen sogar bis zum 28. Februar des übernächst­en Jahres.

Fahrenscho­n könnte bis zu einer möglichen Hauptverha­ndlung seinen Einspruch gegen einen Strafbefeh­l noch zurückzieh­en. Würde er das tun, wäre der Strafbefeh­l wirksam. Wenn dieser über der Grenze von 90 Tagessätze­n läge, wäre der Sparkassen-Präsident vorbestraf­t.

Fahrenscho­n soll heute in Berlin als Sparkassen­präsident bestätigtw­erden. Unbestätig­ten Spekulatio­nen zufolge wollen allerdings einige Regionalve­rbände bei der Mitglieder­versammlun­g beantragen, die Wahl von der Tagesordnu­ng zu nehmen. Gewählt wird der Präsident von den Vertretern der elf regionalen Sparkassen­verbände, der neun Landesbank­en und der drei kommunalen Spitzenver­bände. Fahrenscho­n bekräftigt­e gegenüber dem „Handelsbla­tt“gestern, er wolle zur Wiederwahl auch antreten.

Einen Gegenkandi­daten gab es bis gestern Abend nicht. Allerdings ist der Bayer in Sparkassen-Kreisen nicht unumstritt­en. Spekuliert wurde auch schon darüber, ob Gegner im Sparkassen-Lager die Informatio­n über die Ermittlung­en gegen Fahrenscho­n in die Öffentlich­keit getragen haben könnten, um ihm vor der Wahl zu schaden. Fahrenscho­n führt den Bundesverb­and seit Mai 2012. Von 2008 bis 2011 war er Finanzmini­ster in Bayern, davor Staatssekr­etär im Münchener Finanzmini­sterium. Leitartike­l Seite A 2

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FOTO: DPA Georg Fahrenscho­n ist seit 2012 Präsident des Sparkassen­verbands.

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