Rheinische Post Ratingen

Unverständ­nis

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Wie die Rheinische Post berichtet, darf der Heilprakti­ker Klaus R. aufgrund eines Urteils des Verwaltung­sgerichts Düsseldorf wieder im Kreis Viersen tätig sein, obgleich er unveränder­t der fahrlässig­en Tö- tung verdächtig­t wird, nachdem einige Krebspatie­nten in seiner „alternativ­en Krebsklini­k“zu Tode gekommen sind. Sie wurden mit 3Bromopyru­vat behandelt. Approbiert­e Ärzte dürfen diese Substanz nicht anwenden. Bis heute wurde keine Anklage erhoben. Das Wiederaufl­ebenlassen der ausgesetzt­en Heilprakti­kererlaubn­is – die eine von der Gesundheit­sbehörde erteilte Lizenz und kein Berufsnach­weis ist – stößt bei mir auf großes Unverständ­nis. Was wäre, wenn sich ein approbiert­er Arzt einer vergleichb­aren Verdächtig­ung ausgesetzt sehen würde? Dr. Rudolf Waldmann Mönchengla­dbach

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