Unverständnis
Wie die Rheinische Post berichtet, darf der Heilpraktiker Klaus R. aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichts Düsseldorf wieder im Kreis Viersen tätig sein, obgleich er unverändert der fahrlässigen Tö- tung verdächtigt wird, nachdem einige Krebspatienten in seiner „alternativen Krebsklinik“zu Tode gekommen sind. Sie wurden mit 3Bromopyruvat behandelt. Approbierte Ärzte dürfen diese Substanz nicht anwenden. Bis heute wurde keine Anklage erhoben. Das Wiederauflebenlassen der ausgesetzten Heilpraktikererlaubnis – die eine von der Gesundheitsbehörde erteilte Lizenz und kein Berufsnachweis ist – stößt bei mir auf großes Unverständnis. Was wäre, wenn sich ein approbierter Arzt einer vergleichbaren Verdächtigung ausgesetzt sehen würde? Dr. Rudolf Waldmann Mönchengladbach