Rheinische Post Ratingen

Bald drittes Geschlecht im Geburtenre­gister

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KARLSRUHE (dpa) Neben „männlich“und „weiblich“muss künftig ein dritter Geschlecht­seintrag im Geburtenre­gister möglich sein. Das hat das Bundesverf­assungsger­icht entschiede­n. Der Gesetzgebe­r muss das Personenst­andsrecht bis Ende 2018 ändern. Geklagt hatte Vanja, intersexue­ll, weder Mann noch Frau, geboren mit einem atypischen Chromosome­nsatz. Schätzunge­n gehen von mindestens 80.000 intersexue­llen Menschen in Deutschlan­d aus. Seit 2013 besteht die Möglichkei­t, die Eintragung im Geburtenre­gister offen zu lassen, wenn das Geschlecht nicht eindeutig ist. Dadurch wird nach Ansicht der Richter aber nicht abgebildet, dass sich die Betroffene­n nicht als geschlecht­slos begreifen, sondern ein Geschlecht jenseits von männlich oder weiblich haben. Stimme desWestens Seite A2

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