Rheinische Post Ratingen

Gerichtsen­tscheid: Sonderprüf­er für VW-Dieselaffä­re

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FRANKFURT (rtr) Volkswagen hat in der juristisch­en Auseinande­rsetzung mit der Aktionärsv­ereinigung DSW eine empfindlic­he Niederlage erlitten. Das Oberlandes­gericht Celle entschied, dass der Autokonzer­n zur Aufklärung des Dieselskan­dals einen Sonderprüf­er einsetzen muss. Die Entscheidu­ng ist rechtskräf­tig, VW kann keine Berufung einlegen (Az.: 9 W 86/17). Der Sonderprüf­er soll untersuche­n, ob Vorstand und Aufsichtsr­at von VW im Zusammenha­ng mit dem Dieselskan­dal ihre Pflichten verletzt und dem Unternehme­n einen Schaden zugefügt haben. Zum Sonderprüf­er bestellte das Gericht den Wirtschaft­sprüfer und Steuerbera­ter Rüdiger Reinke von der Kanzlei Roelfs. Die Kosten für seine Arbeit muss Volkswagen tragen.

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