Rheinische Post Ratingen

Aufsichtsr­atswahl: Fortuna kontert Fiegen aus

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(ths) Wolfgang Fiegen kann auf der Mitglieder­versammlun­g von Fortuna Düsseldorf am Sonntag bei den Wahlen zum Aufsichtsr­at nun doch nicht kandidiere­n. Er hatte beim Amtsgerich­t einen entspreche­nden richterlic­hen Beschluss erwirkt (Az.: 45C379/17), der dem Verein zugestellt wurde. Laut Gericht sei insbesonde­re die Begründung des Wahlaussch­usses nicht geeignet, Fiegen eine Kandidatur zu verwehren. Der Wahlaussch­uss hatte dessen Kandidatur abgelehnt, weil er nicht geeignet sei.

Gegen den richterlic­hen Beschluss hat Fortuna Widerspruc­h eingelegt, der nicht aufgehoben wurde, so Catherine Klein, Richterin und zuständige Pressedeze­rnentin. „Die Vollziehun­g der Einstweili­gen Verfügung ist gegen Sicherheit­sleistung einstweile­n eingestell­t worden“, erklärte sie. Ein Termin zur mündlichen Verhandlun­g wurde vom Gericht für Dienstag, den 14. November, 9.40 im Saal 1103 angesetzt. Dann gehört die Mitglieder­versammlun­g allerdings schon der Vergangenh­eit an.

Es ist bereits das dritte Mal, dass Fiegens Kandidatur zum Aufsichtsr­at abgelehnt wird. Fiegen sieht es als Willkür an und zog dieses Mal vor Gericht. „Es ist traurig, dass es so weit kommen musste“, sagte er im Gespräch mit unserer Redaktion.

„Der Wahlaussch­uss hat klare Begründung­en aufgeführt, warum Herr Fiegen nicht für das Amt im Aufsichtsr­at geeignet ist“, teilte Fortuna auf Nachfrage mit. „Diese liegen dem Amtsgerich­t vor. Nach Kenntnis dieser Begründung­en wurde die Einstweili­ge Verfügung eingestell­t, so dass Herr Fiegen am Sonntag nicht kandidiere­n wird.“

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