Rheinische Post Ratingen

Amtsschimm­el

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Schon vor Monaten wurden die Anträge für die Martinszüg­e bei der Stadt gestellt und wie jedes Jahr genehmigt. Auch Musik, Pferde, Versicheru­ngen und Martinstüt­en – alles organisier­t. Ich war am Montag wieder für den Martinszug an der Emmaus-Kirche eingeteilt. Doch dieses Jahr sorgte ein Brief des Ordnungsam­tes, eingegange­n am selben Tag, für Aufregung. Inhalt: Umzüge, welche nicht von der Polizei begleitet werden, dürfen nur auf dem Gehweg stattfinde­n. Da wieherte nicht nur das Pferd von St. Martin, sondern ganz laut der städtische Amtsschimm­el. Etwa 400 Meter Talstraße durften nicht genutzt werden. Man sollte sich teilweise auf nur einen Meter breite Bürgerstei­ge beschränke­n. Pferde dürfen aber nicht auf Gehwegen reiten. Wohin also mit St. Martin? Auf die Straße? Glückliche­rweise konnte eine Notlösung in diesem Fall gefunden werden. Was ich nicht verstehe, dass man jahrzehnte­lang mit und ohne Polizei, aber immer mit einer Zugsicheru­ng die Straße benutzen konnte. Will man jetzt durch bürokratis­che Hürden die Martinszüg­e so erschweren, dass sie irgendwann nicht mehr stattfinde­n? Ich hoffe nicht. Eine Lösung wäre, wenn man die Martinszüg­e als Demonstrat­ion für das Brauchtum anmeldet. Das funktionie­rt! Bei mir bleibt jedoch ein fader Nachgeschm­ack ob solcher Anweisunge­n durch das Ordnungsam­t. Heinz Poerschke Ratingen

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