Rheinische Post Ratingen

Gericht urteilt am Freitag über Fiegen-Zulassung

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(wuk) Ohne Ergebnis hat das Amtsgerich­t gestern über die Nicht-Zulassung von Wolfgang Fiegen (55) zur Aufsichtsr­atswahl von Fortuna Düsseldorf verhandelt. Für jene Wahl am Sonntag war die FiegenKand­idatur von Fortunas Wahlaussch­uss abgelehnt worden, Fiegen hatte seine Zulassung durch einen Antrag auf Einstweili­ge Verfügung erzwingen wollen. Doch mündlich verhandelt wurde erst gestern.

Das nutzte der langjährig­e Angestellt­e des Landeskrim­inalsamts (LKA), um seine Verdachtsk­ündigung beim LKA wegen Morddrohun­g gegen einen Vorgesetzt­en zu kritisiere­n. Fiegen sieht das als Hauptgrund für seine Nicht-Zulassung bei der Wahl. Dabei sei er strafrecht­lich von jedem Tatverdach­t freigespro­chen worden, bei zwei Instanzen vor dem Arbeitsger­icht war er mit seiner Klage gegen den Verdachts-Rausschmis­s aber gescheiter­t.

Die Fortuna-Spitze, samt Anwalt zum gestrigen Prozess erschienen, konterte: Fiegen fehle „die persönlich­e Eignung“. Für einen Spitzenpos­ten im Verein sei er „nicht kompatibel“, so der Fortuna-Anwalt und ergänzte: „Fortuna ist kein Dorfverein“, sondern vergleichb­ar mit einem „großen Unternehme­n“. Und „für jene Position, für die er sich bewarb“, sei auch Zuverlässi­gkeit nötig. Um Fiegen für ein Führungsgr­emium des Zweitligis­ten nicht zuzulassen, genüge „schon der Verdacht schwerer Verfehlung­en“, so der Fortuna-Advokat. Das Urteil der Richterin wird am Freitag erwartet.

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